Gundula Roßbach, Chefin der Deutschen Rentenversicherung. Quelle: Pressefoto DRV. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht davon aus, dass die staatlichen Renten bis 2030 im Schnitt um zwei Prozent zulegen. Das berichtet Gundula Roßbach, Chefin der Deutschen Rentenversicherung, in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Laut Roßbach profitieren die Rentner „von einem derzeit starken Arbeitsmarkt und von einer guten wirtschaftlichen Entwicklung“.

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Dass die Rente sinke, sei hingegen gesetzlich ausgeschlossen, sagt Rossbach. Und verweist auf die gute Entwicklung der letzten Jahre. "Seit 2012 haben wir im Westen eine Steigerung um über 10 Prozent und im Osten um rund 19 Prozent. Das liegt deutlich über der Inflationsrate. Die Rentner haben also deutlich mehr in der Tasche.“ Aber in Zukunft gebe es durch die beschlossene Absenkung des Rentenniveaus einen geringeren Anstieg der Renten als der Löhne, gibt Rossbach zu bedenken. „Das führt dazu, dass viele überlegen, ob es für sie reicht“.

Tatsächlich konnte die Rentenversicherung zuletzt gute Nachrichten vermelden. Das Rentenniveau (Verhältnis Standardrente nach 45 Beitragsjahren zu Bruttolohn) liegt derzeit dank guter Entwicklung der Wirtschaft und hoher Beschäftigung bei 48 Prozent, der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 18,7 Prozent vom Brutto. Zum 1. Juli steigen die Altersrenten erneut: im Westen um 1,9 Prozent, im Osten gar um 3,6 Prozent.

Rentenniveau sinkt bis 2030 – Gewerkschaftschef Bsirske warnt vor Altersarmut

Ganz anders schätzt Verdi-Chef Frank Bsirske die Situation zukünftiger Altersrentner ein. Er verweist darauf, dass durch die gesetzlich beschlossene Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent bis zum Jahr 2030 vielen Menschen Altersarmut droht. „Hätten wir heute schon das Rentenniveau, das von den politischen Mehrheiten bis 2030 billigend in Kauf genommen wird, dann hätte jemand, der in seinem Arbeitsleben 2500 Euro verdient hat, nach 40 Beitragsjahren einen Rentenanspruch von 809 Euro“, sagt Bsirske der Funke-Gruppe.

Das Rentenniveau gibt das Verhältnis der Standardrente nach 45 Jahren Arbeit zum aktuellen Bruttoeinkommen wieder. Die Absenkung hatte im Jahr 2004 die damalige rot-grüne Bundesregierung beschlossen, um die Alterung der Gesellschaft aufzufangen: immer weniger Beitragszahlern stehen in der Rentenkasse zukünftig immer mehr Anspruchsberechtigte gegenüber. Bsirske sagte, er erwarte, dass der SPD-Kanzlerkandidat Schulz das Thema Rentenniveau im Wahlkampf auf die Tagesordnung setze.

Ein weiteres Problem: Auch die Besteuerung der Renten wird bei Roßbach nicht eingerechnet, wenn sie allein die Rentenanpassungen als Maßstab für steigende Renten nimmt. Doch den Rentnern wird am Ende weniger netto vom brutto bleiben. Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 muss auch die gesetzliche Rente besteuert werden.

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Wie hoch die Besteuerung ist, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Alle Renten mit Beginn bis 2005 werden zu 50 Prozent besteuert. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt in Schritten an, bis schließlich im Jahr 2040 einhundert Prozent versteuert werden. Zunächst wächst der steuerpflichtige Anteil um je 2 Prozent-Punkte von 50 Prozent im Jahre 2005 auf 80 Prozent im Jahr 2020 und in Schritten von einem Prozent-Punkt ab dem Jahr 2021 auf schließlich 100 Prozent im Jahre 2040.

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