Die BaFin hat zu Kundenbeschwerden bei der privaten Krankenversicherung (PKV) eine Statistik veröffentlicht. Für die fünf Jahre von 2011 bis 2015 zählt die Aufsicht 2,3 Beschwerden je 100.000 PKV-Kunden. Beim Ombudsmann sei diese Quote mit 9,9 Eingaben je 100.000 Versicherte mehr als vierfach so hoch, berichtet das „Handelsblatt“. Die Zahlen zum Ombudsmann habe der Branchendienst Map-Report ergänzt.

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Formlos, fristlos, fruchtlos

Quoten über berechtigt geführte Beschwerden der PKV-Kunden nennen weder die BaFin, noch der Ombudsmann der PKV-Versicherer. Letzterer scheint aber, darauf deutet dessen höher Quote hin, von den Kunden inzwischen eher akzeptiert zu sein als die Finanzaufsicht, die eine Behörde ist. Außerdem kann der Ombudsmann nicht nur Streit schlichten, sondern den Versicherer auch zu Leistungen von bis zu 10.000 Euro „verdonnern“, schreibt das „Handelsblatt“.

Was sie Zeitung vergisst, Leser des Versicherungsboten aber wissen: Der Schlichterspruch des Ombudsmanns ist nicht bindend. Beschwerden sind dort (formlos, fristlos, fruchtlos?) wie bei der BaFin jederzeit möglich und kostenlos. Viele Eingaben unzufriedener Kunden können bei beiden Institutionen außergerichtlich erledigt werden. Und manchmal sind es auch nur Missverständnisse beim Kunden, die geklärt werden können - Versicherer sind nicht für einfach zu verstehende Texte bekannt.

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Viele Versicherer schweigen zu Ombudsmann-Beschwerdequoten

Bleibt der Streit mit dem Krankenversicherer ungelöst, die Beschwerde aus Sicht des Kunden fruchtlos, dann muss er vor Gericht klagen. Welche Versicherer sich beim Ombudsmann die meisten Beschwerden einfangen, konnte der Map-Report übrigens nicht klären, weil kaum Unternehmen Angaben zu ihren Beschwerdequoten gemacht hätten. Diese Privatversicherer haben dem Map-Report laut „Handelsblatt“ nicht geantwortet: Arag, Axa, Bayerische Beamten, Central, Continentale, DEVK, Gothaer, Inter, Landeskrankenhilfe, Münchener Verein, Nürnberger, UKV, Universa und die Württembergische.

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