Das Landgericht Frankfurt blieb am Mittwoch mit seinem Urteil, achteinhalb Jahre für die Hauptangeklagten Stephan S. und Jonas K., unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafrahmen: Die Ankläger hatten 9 Jahr und 3 Monate Haft gefordert. Dies melden Agenturen. Einig waren sich zuletzt die Prozessvertreter, dass man den Vorwurf des Betrugs fallenlasse und die Angeklagten „nur“ wegen Untreue verurteilt werden sollen. Zwei Mitangeklagte profitierten ebenfalls von dem Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung und müsse sechs beziehungsweise viereinhalb Jahren in Haft.

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Aus 240 Millionen Betrugsvorwurf wurden 96 Millionen Untreue

Die Haftzeiten sind brutto zu verstehen, da im Falle der Hauptangeklagten Stephan S. und Jonas K. von den mehr als acht Jahren Haft rund vier Jahre Untersuchungshaft angerechnet werden. Zunächst kamen die Angeklagten auf freien Fuß und müssen den Rest ihrer Haft erst später antreten. Dies könnte eine sehr kurze Zeit werden, weil – wie oft – Teile der Haft gegen Bewährungsauflagen erlassen werden oder im Offenen Vollzug verbracht werden können. Weil das Gericht letztlich den Vorwurf des Betrugs fallen ließ, reduziert sich der Schaden, den S&K angerichtet hat, vom materiellen Verlust der Anleger (240 Millionen war der Vorwurf) auf juristisch „nur noch“ 96 Millionen Euro.

S&K brach vor vier Jahren nach einer Großrazzia zusammen, in deren Folge die Geschäfte der Firmengruppe endgültig gestoppt wurden. Gleichzeitig wurden die Angeklagten verhaftet. Das S&K-Firmengeflecht verursachte 11.000 Anlegern etwa 240 Millionen Euro Verluste. Den Betrugsvorwurf hat das Gericht zurückgenommen, um auf eine weitere, wohl Jahre dauernde, Beweisaufnahme verzichten zu können. So endete der Prozess nach 110 Verhandlungstagen und 19 Monaten.

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