Ehegatte nicht automatisch Vertreter des Chefs

„Viele denken, dass sie in solchen Situationen automatisch von ihrem Ehegatten vertreten werden. Das ist nicht der Fall. Wurde also keine Vollmacht erteilt, muss durch das Gericht ein Betreuer bestellt werden“, erklärt Margit Winkler. Eine automatische Vertretungsberechtigung durch Ehepartner, Verwandte oder Familienangehörige gibt es demnach nicht. Es gelten die Paragraphen §§ 164 ff. und §§ 662 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

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Für das Unternehmen kann es gleich mehrere Nachteile haben, wenn keine Unternehmervollmacht vorliegt. Wenn das Amtsgericht einen Berufsbetreuer einsetzt, muss dies keineswegs eine dem Unternehmen nahestehende Person sein. Möglich ist auch, dass ein völlig fremder Betreuer beauftragt wird, sich um die Geschicke und die Zukunft der Firma zu kümmern. Das kann schnell zu Konflikten führen. Es muss nicht einmal klar sein, ob ein vom Gericht benannter Betreuer Ahnung von der Führung Ihres Unternehmens hat, gibt Winkler zu bedenken.

Schließlich kann es zu Verzögerungen bei der Weiterführung des Geschäftes kommen, muss doch „der Neue“ oft noch eingearbeitet werden. Auch Rechtsstreitigkeiten sind denkbar, wenn eine Familie oder eine Firma mit dem neuen Chef nicht einverstanden ist. Durch den Ausfall des Chefs ist das Unternehmen führungslos und in seiner Existenz bedroht. „Das Fehlen einer Unternehmervollmacht kann in den Ruin führen“, so Winkler laut Pressemeldung.

Hilfe eines erfahrenen Juristen einholen

Unternehmervollmachten können als Ergänzung zu einer Betreuungsvollmacht ausgestellt werden – diese wiederum greift, wenn die Person zum Pflegefall wird und nicht mehr selbständig entscheiden kann. Dabei sollte auf die Erfahrung eines spezialisierten Juristen zurückgegriffen werden. Fehler führen schnell dazu, dass ein Dokument vor Gericht keine Anerkennung findet.

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Eine Unternehmervollmacht erlaubt es, auch sehr detaillierte Vorkehrungen zu treffen. Nicht nur die Nachfolge für den Chefposten lässt sich damit regeln. Sondern etwa auch, wie nach dem Ausscheiden des Chefs die Beziehung zu den Zulieferfirmen aufrecht erhalten werden soll. Oder wer eingehende Emails von Geschäftspartnern beantworten darf. Sogar Passwörter lassen sich sicher hinterlegen – geschützt vor unbefugtem Zugriff.

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