Die Eheleute hatten nach ihrer Scheidung keine neuen Kindergeld-Anträge gestellt. Stattdessen hatte der Ex-Mann als Berechtigter der Kindergeldkasse lediglich ein neues Bankkonto, nämlich das der Ehefrau, mitgeteilt. Alles erfolgte also im besten Sinne des getrennten Elternpaares. Das Kindergeld floss dorthin, wo die Kinder lebten, zur Mutter. Darüber berichtet die „Neuss-Grevenbroicher Zeitung“ und wie erst Jahre später das Problem mit der Riester-Rente erkannt wurde.

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Kein Kindergeldanspruch, keine Kinderzulage. Wer denkt da immer dran?

Nach Erreichen der Volljährigkeit der Kinder kam heraus, dass der Frau, weil nicht Kindergeld-anspruchsberechtigt, auch keine Riester-Zulagen zustanden. Der Rest ist Automatik: Durch den Datenabgleich der Kindergeldkassen mit der Zulagenstelle verschwand rückwirkend der Zulagenanspruch wegen der Kinder. Der Betroffenen wurden dem Zeitungsbericht zufolge nun rund 6.200 Euro Kinder-Zulagen rückbelastet, die eigentlich schon lange auf ihrem Zulagenkonto, also ihrer Riester-Police gutgeschrieben waren.

Rein Riester-rechtlich ist das logisch: Kein Kindergeldanspruch, keine Kinderzulage. Dass die betroffene Mutter über Jahre dauerhaft einen Anspruch auf das Kindergeld gehabt hätte, und das Geld auch tatsächlich bekam, habe die Behörden nicht erweicht. Die alleinerziehende Mutter hatte den Fehler gemacht, nach der Scheidung keinen eigenen Antrag auf Kindergeld zu stellen. Aber wer denkt schon daran?

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In dem berichteten Fall ist die formell korrekte Entscheidung besonders hart und man darf behaupten realitätsfeindlich. Wegen für den Normalbürger undurchdringlicher bürokratischer Details in Mitleidenschaft gezogen wurde eine 49-Jährige mit kaum 1.000 Euro Nettoeinkommen aus einen Halbtagsjob, von dem sie außerdem ihre studierenden Söhne ernährt. Von knapp 9.500 Euro Riester-Guthaben werden der Frau nun 6.200 Euro Kinder-Zulagen abgezogen.

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