Der AfW-Verband schreibt auf seiner Aktionsseite, seit Monaten kämpfe er für ein „vermittlerfreundliches“ Gesetz, mit dem die IDD-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft in die Praxis umgesetzt werden soll. Nun komme das in Arbeit befindliche „in die entscheidende Phase“ des Gesetzgebers und es werde Zeit, dass wir alle – auch Sie als AfW-Mitglied – aktiv werden! In der kommenden Woche wird das IDD-Gesetz im Deutschen Bundestag behandelt.

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Was einen Makler ausmacht

„Erheben Sie Einspruch bei Ihrem Bundestagsabgeordneten!“, fordert der Verband die Versicherungsmakler auf. Diese sollten „am besten persönlich“ auf die Abgeordneten ihres Wohnsitzes und damit auch Wahlkreises zugehen. Den Politiker solle erklärt werden, „was einen Makler ausmacht und dass ein Versicherungsmakler der beste Verbraucherschützer ist“. Weiter: „Bringen Sie ihren Unmut darüber zum Ausdruck, welcher Einschnitt in Ihre Berufsausübung in den kommenden Wochen in Berlin verabschiedet werden soll.“

Auf der Aktionsseite zu #EinspruchIDD bekommen die Vermittler einen Ablauflaufplan in zehn Schritten, wie sie ihren Wahlkreis-Abgeordneten finden und erreichen. Wertvoll ist dort auch die Information über die sitzungsfreien Wochen, wann also der oder die Abgeordneten der Parteien im Wahlkreis erreichbar und ansprechbar sind. In Bezug auf Social-Media-Kanäle schreibt der AfW: „Machen Sie Ihr Engagement öffentlich und schildern Sie Ihr Gespräch und die Reaktion Ihres Abgeordneten in den sozialen Medien unter dem Hashtag (hier der Link zu Twitter) #EinspruchIDD.

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