In Deutschland lebten nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden im Jahr 2015 knapp 800.000 Menschen in Pflegeheimen. Jeder Platz in diesem Heimen kostet laut den Bundesstatistikern rund 3.200 Euro pro Monat. Knapp die Hälfte davon zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung. Der Rest, etwa 1.600 Euro, ist Privatsache. Haben Menschen für den Pflegefall nicht privat vorgesorgt, zu geringe Einnahmen oder kein Vermögen, dann geht es für deren erwachsene Kinder in die umgekehrte Erbfolge:

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Kinder haften für ihre Eltern

Im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraf 1601, steht es in einem Satz. Länger ist der Text dieses Paragrafen nicht: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren". Deutlicher: Kinder haften für ihre Eltern. Zunächst müssen Pflegefälle ihr eigenes Vermögen für die Heimkosten aufwenden; lediglich 2.600 Euro werden von Zugriff des Sozialamtes verschont. Für weitere Kosten müssen die Kinder einspringen. Weil diese oft eine eigene Familie haben, geht deren Versorgung vor.

Paragraph 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Kinder haften für ihre Eltern.

Hierzu hatte die Arag Rechtschutzversicherung im vergangenen Jahr für „Focus Online“ einige Zahlen vorgelegt, an denen man sich orientieren kann, bei welchem Einkommen und wie viel Elternunterhalt fällig werden kann, wenn die eigenen Eltern mittellos sind – und das sind sie meist wegen Pflegefalls.

5.000 Euro Brutto, Single: zahlt

Beispiel: Ein Mann ist 50 Jahre alt, alleinstehend und mit 5.000 Euro Bruttoeinkommen im Monat. Sein Nettoeinkommen beträgt nach Steuern und Sozialabgaben 2.800 Euro. Abzüglich einem gesetzlichen „Selbsterhalt“ von 1.800 Euro (nachrichtlich: bei Verheirateten plus 1.440 Euro). Im Beispiel ergeben sich 1.000 Euro Zwischensumme. Hiervon kann der Betreffende Werbungskosten (Beispiele: berufliche Fortbildung, Fahrten zur Arbeit) abziehen.

Außerdem darf jeder Unterhaltspflichtige Kosten für seine eigene Rente abziehen, bis maximal fünf Prozent vom Netto. Nehmen wir nun an, unterm Strich blieben bei diesem Beispiel 500 Euro übrig, dann ist die Hälfte davon als Elternunterhalt an das Sozialamt zu zahlen: 250 Euro. Jeden Monat. Genauer berechnen lässt sich das Ganze auf Elternunterhalt.org.

Der Makler hat bis zu sechs Pflegekunden je Familie

Für Versicherungsmakler sieht der Mikromarkt in seiner Kundschaft und Nachbarschaft etwa so aus. Je Elternteil, davon haben Eheleute noch bis zu vier lebende, können im Pflegefall hohe Kosten auf die erwerbstätigen Kinder zukommen. Je Person können bei einer drei Jahre währenden Pflege schnell 65.000 Euro Kosten (36 Monate mal 1.800 Euro Lücke) erreicht werden, die von der staatlichen Pflegeversicherung nicht bezahlt werden.

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Zwar sinkt für Unterhaltspflichtige das finanzielle Risiko, hinfälligen Eltern Unterhalt zahlen zu müssen, mit der Anzahl ihrer ebenfalls zur Unterhaltsleistung fähigen Geschwister. Dennoch lohnt für Makler im Kundengespräch der Blick auf die bis zu vier Eltern-/Schwiegereltern-Personen. Und so hat der Makler je Einzelkunde deren bis zu sechs: Einmal sein Kundenehepaar und deren Eltern.

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