Die Frankfurt School of Finance & Management (FSFM) berichtet für August 2016 ein „sicheres Zinsniveau von minus 0,5 Prozent“. Dies führt dazu, dass Garantien für Spargelder teurer sind als die Einlage selbst. Dies ist die eine Seite der Medaille: Sicherheit ist teuer. Braucht man die? Aus Sicht der FSF kaum. Der Garantiefall sei unwahrscheinlich: „Nach historischen Berechnungen der Börsenkurse seit September 2000 traf die Notwendigkeit einer 100-prozentigen Absicherung nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 1,2 Prozent ein.“

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Praktisches Beispiel

Je länger die Anlage in Aktien dauere, desto unwahrscheinlicher sei es, dass die Garantie „gezogen“ (FSFM) werden muss. Zu der Theorie um die Zahlen, die die FSFM aktuell liefert, hatte die Hochschule bereits im vergangenen Jahr praktische Beispiele geliefert (der Versicherungsbote berichtete). Wenn ein junger Sparer im Alter von 25 Jahren 42 Jahre lang fürs Alter sparen und eine Garantie für seine gezahlten Beiträge haben will, dann müssen zwei Drittel ihrer Beiträge in sichere Anleihen fließen. Von 100 Euro Sparrate pro Monat gehen in diesem Falle 66 Euro in Staatsanleihen bester Bonität. Die genannten Werte rechnete die FSFM im letzten Jahr mit einem Anleihe-Zins von 1,86 Prozent (also einer Rate der Höhe nach in der Nähe des marktdurchschnittlichen Referenzzinses im Bestand der Lebensversicherer).

Man kann aber auch selbst rechnen. Bleiben wir bei dem Beispiel des jungen Sparer, 25, der für die Renten und das Alter 67 spart. Er schickt jeden Monat 100 Euro an seinen Versicherer. 42 Jahre oder 504 Monate ergeben Sparsumme von 50.400 Euro. Soll dieses Geld garantiert sein, dann muss (hier) der Versicherer auf Nummer Sicher gehen und Staatsanleihen kaufen. Mit 1,86 Prozent garantiert, kommen nach 42 Jahren die eingezahlten 50.400 Euro wieder heraus. Hierfür muss sie jeden Monat 66 Euro aufwenden.

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Nahles’ Garantieverbot als Lösung?

Was tun? Lieber Aktien kaufen. Die FSFM rechnet hier langfristig mit acht Prozent Performance. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) macht es vor. Zwar nicht mit Aktien, aber mit dem so genannten Garantieverbot für ihr „Sozialpartnermodell“. Dort wird nach aktuellem Planungsstand, das Gesetz ist in Arbeit, die Garantie für die Beiträge der Beschäftigten in der Betriebsrente durch einen Pflichtzuschuss des Chefs ersetzt.

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