Private Krankenversicherungen sollen verpflichtet werden, selbstständigen Frauen in der Phase des Mutterschutzes ein Krankentagegeld zu zahlen. Dies berichtet die Rheinische Post in ihrer Samstagsausgabe und beruft sich auf einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Geplant ist demnach, dass die Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes eine Kompensation für ihren Verdienstausfall erhalten.

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„Schutzlücke“ in der privaten Krankenversicherung

Notwendig ist eine solche Überarbeitung des Mutterschutzgesetzes, weil nach Ansicht des Gesetzgebers eine „Schutzlücke“ für privatversicherte Frauen bestehe. Bisher haben selbständige Frauen in der PKV keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich während des Mutterschutzes. Nach der derzeitigen Rechtslage erhalten Versicherte nur dann ein Krankentagegeld, wenn sie tatsächlich erkrankt sind. Nicht aber in der Zeit der Schwangerschaft und nach der Geburt.

Anders in der gesetzlichen Krankenversicherung, die freiwillig versicherten Unternehmerinnen ein Mutterschaftsgeld einräumt. Voraussetzung hierfür ist, dass die jungen Mütter gegenüber ihrer Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld erklärt haben (Wahlerklärung). Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem Verdienst der letzten drei Monate. Maximal zahlen die Kassen einen Ausgleich von 13 Euro pro Tag aus.

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Voraussetzung: Abschluss einer Krankentagegeldversicherung

Anspruch auf das Krankentagegeld während der Zeit des Mutterschutzes bestehe nur dann, „wenn eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen wurde“, zitiert die Rheinische Post aus dem Gesetzentwurf. Die Änderung soll zusammen mit anderen Neuregelungen als Anhang an das geplante Heil- und Hilfsmittelgesetz beschlossen werden. Am Mittwoch will der Bundestag über die Vorschläge beraten.

Rheinische Post

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