Ein Gastbeitrag von Marcel Boßhammer

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Pflegebedürftigkeit neu definiert

Ab 2017 ist der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert. Es gibt dann fünf Pflegegrade statt wie bisher drei Pflegestufen. Die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wird spürbar ausgeweitet und sorgt dafür, dass die Hilfe passgenauer wird. Bei der Begutachtung werden Beeinträchtigungen und vorhandene Fähigkeiten von Pflegebedürftigen künftig in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und damit genauer als bisher erfasst.

Bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit werden zukünftig mehr Kriterien der Alltagsbewältigung hinzugezogen. So untersucht der medizinischen Dienst zum Beispiel, wie mobil ein Mensch noch ist, ob er seine grundlegenden Bedürfnisse mitteilen, soziale Kontakte pflegen oder selbstständig Medikamente einnehmen kann. Auch das wird mit eingerechnet, künftig zählen nicht mehr nur körperliche, sondern auch geistige Einschränkungen.

Leistungen für Versicherte erweitert

Die Leistungen aus der Pflegeversicherungen setzen früher an als bisher. Mit dem Pflegegrad 1 – der nicht zu vergleichen ist mit der Pflegestufe I – werden viele Menschen erstmals Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Das beginnt schon damit, wenn eine Dusche altersgerecht umgebaut werden muss oder Hilfe im Haushalt benötigt wird. Die Bürokratie hält sich dabei in Grenzen.

Durch die automatische Überleitung in die neuen Pflegegrade ist außerdem dafür gesorgt, dass eine bereits pflegebedürftige Person keinen neuen Antrag auf Begutachtung stellen muss. Wer bereits eine Pflegestufe hat, wird automatisch in den passenden Pflegegrad eingestuft. Besonders wichtig ist der Bestandsschutz. Niemand der bisherigen Leistungsempfänger erhält weniger als vorher.

Mehr Hilfe für die 1,6 Millionen Demenzkranken in Deutschland

Demenzkranke fielen bisher fast komplett aus der Pflegeversicherung heraus. Da die Anzahl Demenzerkrankungen stark zunimmt und auch hieraus oft Pflegebedürftigkeit entsteht, bestand akuter Handlungsbedarf.

Mit dem PSG II erhalten Demenzkranke ab 2017 erstmals gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Das bedeutet, die Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Pflegebedürftigen mit geistigen Einschränkungen fällt endgültig weg.

Private Vorsorge weiterhin unverzichtbar

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wurden deutlich angehoben, die Beiträge steigen relativ moderat. Trotzdem reichen die Leistungen allenfalls für eine Grundversorgung, eine private Zusatzversicherung ist Pflicht. Wie alle anderen privaten Versicherer auch, hat die Gothaer die gesetzlichen Änderungen mit allen Leistungsverbesserungen für ihre privat vollversicherten Kunden in neuen Tarifen zeitnah umgesetzt.

Man darf nicht vergessen: Der Pflegefall birgt auch in Zukunft ein hohes finanzielles Risiko, das mit Hilfe einer privaten Ergänzung deutlich reduziert werden kann. Wer seine Angehörigen finanziell und emotional entlasten möchte und eine mögliche finanzielle Abhängigkeit vom Sozialamt verhindern will, muss auch nach der Reform mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgen.

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Unterstützung für Kunden und Vertriebspartner

Um dem Kunden eine passende und kompetente Beratung liefern zu können, müssen die Vertriebspartner tief in die Materie einsteigen. Von den Versicherungsgesellschaften gibt es dazu viel Unterstützung. So bietet die Gothaer Krankenversicherung ihren unabhängigen Vertriebspartnern ein ganzes Bündel an Verkaufsförderungsmaterialien und Informationen. Auch die gesetzlichen Krankenkassen und das Bundesgesundheitsministerium bieten viele Informationen an, die besonders für den Endkunden interessant sind.