Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung haben einen hohen sozialen Schutzzweck. Mit diesen Versicherungen wird für den Fall einer längeren Krankheit die wirtschaftliche Existenz abgesichert. Doch kommt es beim Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente immer wieder zu folgendem durchaus überraschenden und äußerst ernsten Problem:

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Krankentagegeld- und BU-Versicherer können zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen

Wer arbeitsunfähig krank wird, wendet sich üblicherweise zunächst an seine Krankentagegeldversicherung. Diese zahlt dann auch für einen gewissen Zeitraum und in der Regel recht unkompliziert das Krankentagegeld. Allerdings überprüfen die Versicherer in regelmäßigen Abständen auch ihre Leistungsverpflichtung. Häufig passiert es dann, dass von ihnen beauftragte Sachverständige eine Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers feststellen. Für diesen Fall ist in den Versicherungsbedingungen praktisch immer vereinbart, dass die Leistung auf Krankentagegeld endet. Man würde meinen, dass in solchen Fällen dann problemlos die Rentenzahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung einsetzt. Dem ist aber nicht so: Vielmehr prüft eine Berufsunfähigkeitsversicherung dann ihrerseits die Leistungsverpflichtung. Und dann: Überraschung! Sie stellt im Gegensatz zur Krankentagegeldversicherung fest, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt und lehnt ihrerseits die Leistung ab.

Rechtlich ist dieses für den Kunden unbefriedigende Ergebnis nicht zu beanstanden. Denn die Bedingungen der beiden Versicherungen weichen voneinander ab. Berufsunfähigkeit ist danach nicht gleich Berufsunfähigkeit. Daher können die jeweiligen Versicherer auch zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen, wenn es darum geht, ob tatsächlich eine (bedingungsmäßige) Berufsunfähigkeit vorliegt. Auch die Gerichte sind sich darin einig, dass die jeweiligen Entscheidungen nichts miteinander zu tun haben. Hinzu kommt, dass in der Regel die beiden Verträge bei unterschiedlichen Versicherern bestehen. Es kann jedoch von Versicherern, die nicht miteinander verbunden sind, schwerlich erwartet werden, dass sie sich gegenseitig an Leistungsentscheidungen binden.

Mit anderen Worten: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht an die Leistungsentscheidung einer Krankentagegeldversicherung gebunden. Das ist schwer vermittelbar und für den Kunden verständlicher Weise nicht nachvollziehbar, war er doch vermeintlich vollständig für den Notfall abgesichert.

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Häufig werden beide Versicherer gleichzeitig verklagt

In der anwaltlichen Praxis ist eine solche Konstellation nicht leicht zu klären. Man muss zunächst prüfen, gegen welchen Versicherer ein Vorgehen erfolgversprechend ist. Um das wiederum beurteilen zu können, muss man unter anderem wissen, ob die Krankheit vorübergehend oder von Dauer ist. Das lässt sich allerdings oft nicht genau klären. Dem Mandanten fehlt dazu das medizinische Fachwissen und behandelnde Ärzte sind mit entsprechenden Einschätzungen häufig sehr zurückhaltend. Was passiert: Es wird der sichere Weg gegangen und beide Versicherungen werden verklagt. Das wird erst einmal teuer, führt aber in der Regel gegen einen Versicherer auf jeden Fall zum Erfolg. Gut, wenn der Mandant dann eine Rechtsschutzversicherung hat. Auf solche Fälle spezialisierte und erfahrene Juristen können aber oft auch schon zeitig herausfiltern, bei welcher Versicherung eine Klage erfolgreich sein könnte.

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