Gestern ist es wieder passiert: ein 95jähriger Geisterfahrer befuhr die A20 bei Lübeck in die falsche Richtung und verursachte einen Unfall, bei der die Beteiligten zum Glück nur leichte Verletzungen erlitten. Der Autofahrer hatte die Autobahnabfahrt mit einer Auffahrt verwechselt, teilte die Polizei mit. Der Mann habe verwirrt gewirkt. Als er seinen Irrtum bemerkte, legte der Mann ein waghaltiges Wendemanöver ein – und kollidierte mit einem VW Passat. Seinen Führerschein ist der betagte Herr vorerst los. Aber wenn die medizinischen Seh- und Hörtests positiv ausfallen, kann er ihn wieder zurückbekommen.

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Bei drei von vier Unfällen mit Beteiligung von Senioren über 75 Jahren sind diese auch Verursacher. Die Betagten haben sogar ein höheres Unfallrisiko als Fahranfänger, so hat eine Studie des UDV ergeben. Und nicht immer gehen die Fälle so glimpflich aus wie im oben genannten Beispiel. Aber in Deutschland ist der Besitz des Führerscheins vom Gesetz geschützt, und zwar bis ans Ende des Lebens. Die Unfallforschung der Versicherer fordert nun, dass Senioren ihre Fahrtauglichkeit nachweisen müssen. Das berichtet der Tagesspiegel am Dienstag.

Fahrtauglichkeit-Tests statt Hör- und Sehtests

Die Idee: Ältere Autofahrer sollen laut UDV dazu verpflichtet werden, Testfahrten mit geschulten Beobachtern durchzuführen. Das ist nach Ansicht der Unfallexperten wirksamer als die rein medizinischen Tests, die freilich auch nicht verpflichtend sind. Siegfried Brockmann, Leiter des UDV, kündigte gegenüber dem Tagesspiegel an, dass er die Forderung auf dem nächsten Verkehrsgerichtstag im Januar in Goslar vorstellen werde. Dort hat das Wort der Versicherungs-Unfallforschung Gewicht und schon mehrfach die Gesetzgebung beeinflusst.

Ein Fahrverbot will der UDV den Betagten aber nicht verordnen – und dieses ließe sich anhand des Fahrtestes wohl auch juristisch nicht durchsetzen. Soll soll die Führerscheinstelle nicht über das Testergebnis informiert werden. Zum einen fehle die wissenschaftliche Evidenz, dass die Testfahrt tatsächlich verlässlich über die Fahrtauglichkeit Auskunft gebe, erklärt Brockmann dem Berliner Blatt. Zum anderen hofft die Unfallforschung auf die Einsicht der Senioren. Viele wüssten selbst gar nicht einzuschätzen, ob sie noch fahrtauglich sind. Tipps könnten hier helfen, zum Beispiel, nicht mehr nachts zu fahren oder Innenstädte zu meiden.

Das Problem könnte in Folge der demografischen Entwicklung sogar noch zunehmen, erklärt Brockmann. In Berlin hätten sich die Unfallzahlen mit Senioren in den vergangenen 15 Jahren verdoppelt. Und 2015 waren Senioren in fast 16.000 der 138.000 Unfälle verwickelt – das sind 11,4 Prozent. Auch hier ein deutlicher Anstieg, denn vor 15 Jahren lag die Quote noch bei 5,4 Prozent. Für die Polizei gilt der „Senior“ in der Unfallstatistik als eigene Risikogruppe: schon ab 65 Jahren.

Bedeutsame Unterschiede erst ab 75 Jahren

In Deutschland haben laut einem Forschungsbericht des UDV 10 Millionen Autofahrer über 65 Jahren einen Führerschein (Zahlen für 2014). Die Fahreignung von älteren Kraftfahrern hängt dabei maßgeblich von der individuellen Leistungsfähigkeit und dem Lebensalter ab. Während die Fähigkeit des Sehens und Wahrnehmens mit zunehmendem Alter eher linear abnimmt, wird bei der geistigen Funktion eine „stufenweise Abnahme“ beobachtet. „Bedeutsame Unterschiede treten […] erst ab 75 Jahren auf“, berichtet der UDV.

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In vielen anderen europäischen Staaten, etwa Portugal, den Niederlanden, Griechenland oder Großbritannien sind gesundheitliche Untersuchungen für ältere Autofahrer längst Pflicht. Aber in Deutschland gibt es auch eine starke Autolobby, die sich streng gegen diese Tests positioniert. Sowohl die Deutsche Verkehrswacht als auch der ADAC haben sich gegen verpflichtende Untersuchungen ausgesprochen. Und auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DRV) hält Fahr- und Gesundheitstests für Senioren nicht für sinnvoll. Man setzt auf Freiwilligkeit - und die Einsicht der Verkehrsteilnehmer.

Tagesspiegel

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