Der Starttermin der EU-Verordnung über Packaged Retail and Insurance-bases Investment Products (PRIIPs) muss um zwölf Monate verschoben werden, weil es noch keine technischen Vorschriften für die Umsetzung gibt. Das geht aus einem Vorschlag hervor, den die EU-Kommission am Mittwoch präsentiert hat.

Anzeige

Ziel ist ein einheitliches Informationsblatt für Anlageprodukte

Die PRIIP-Verordnung sieht vor, dass Kunden von Finanz- und Versicherungs-Anlageprodukten europaweit ein einheitliches Informationsblatt (Key Investor Document, kurz: KID) ausgehändigt bekommen. Und zwar derart, dass alle Basisinformationen des Produktes dem Verbraucher leicht und verständlich dargestellt werden. Damit will die EU den Verbraucherschutz für Kleinanleger stärken, nachdem in der Finanzkrise viele Sparer Geld verloren.

So einfach das Ziel eines besseren Verbraucherschutzes auch anmutet, desto schwieriger die Umsetzung. Im September hatte das EU-Parlament den Vorschlag der EU-Kommission für die Texte der Produktblätter blockiert. Der vorgeschlagene Beipackzettel enthalte „irreführende und fehlerhafte Angaben“, so damals das vernichtende Urteil des Parlaments (der Versicherungsbote berichtete). Die Kommission wurde aufgefordert, einen neuen Beipackzettel vorzulegen.

Risikoszenarien intransparent dargestellt

Der Streit zwischen EU-Parlament und Kommission entzündete sich vor allem an den Vorschlägen der Kommission für die technischen Regulierungsstandards (RTS). Diese Standards sollen festschreiben, welche Angaben in den Informationsblättern mindestens enthalten sein müssen – und auf welche Art sie darzustellen sind. Dabei soll dem Verbraucher über verschiedene Risikoszenarien gezeigt werden, mit welchem Ertrag oder Verlust er während der Zeit der Kapitalanlage rechnen kann – je nachdem, wie sich die Finanzmärkte entwickeln.

Das zentrale Manko der Kommissionsvorschläge seien „unrealistische Ertragsprognosen für Anlageprodukte, die in vielen Fällen zu optimistisch ausfallen“, erklärte Sven Giegold, Grüner und Finanzexperte im EU-Parlament, mit Blick auf diese Berechnungen. „Genau gesagt würden die im zukünftigen Informationsblatt enthaltenen Prognosen für viele Anlegeprodukte einen Gewinn ausweisen, während die Anleger in der Realität einen Verlust erlitten hätten“. Die Prognosen der Kommission sind nach Giegolds Urteil: schlicht intransparent. Und damit auch die Informationsblätter.

Giegold ist mit seiner Einschätzung nicht alleine. Einstimmig wies das EU-Parlament den Entwurf der Kommission im September zurück und forderte eine Überarbeitung.

PRIIP-Verordnung hätte ohne Begleitbestimmungen in Kraft treten müssen

Weil der erste Entwurf für die Informationsblätter zunächst durchfiel, hätte die PRIIP-Verordnung im Januar 2017 zunächst ohne die Vorschriften für technische Standards umgesetzt werden müssen. Das stieß sowohl bei Finanzverbänden als auch beim EU-Parlament auf wenig Verständnis. Unter anderem hatte Markus Ferber (CSU), erster stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im EU-Parlament, eine Verschiebung des Starts gefordert. Auch der Fondsverband BVI erklärte: "Ohne RTS ist es für Versicherungen, Fondsgesellschaften und Banken technisch unmöglich, bis Jahresende noch verbindliche Produktinformationsblätter zu produzieren."

Anzeige

Diesen Forderungen kam die EU-Kommission nun entgegen. Man schlage die Verschiebung vor, um eine „reibungslose Implementierung für die europäischen Konsumenten und Rechtssicherheit für den Sektor sicherzustellen“, heißt es von der Kommission. Zugleich wolle man eng mit den europäischen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten, um neue Begleitbestimmungen auf den Weg zu bringen.

Anzeige