Diese Nachricht dürfte bei vielen Versicherungsvermittlern für Erleichterung sorgen: in Deutschland ist offenbar kein Provisionsverbot im Rahmen der neuen Vertriebsrichtlinie IDD geplant. Dies berichtet das Versicherungsjournal und beruft sich hierbei auf Frank Grund, Exekutiv-Direktor für die Versicherung bei der deutschen Finanzaufsicht BaFin.

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Die BaFin wolle kein „Provisionsverbot durch die Hintertür“ zulassen, so habe Grund bei einem Hintergrundgespräch während eines Treffens von Assekuranz-Führungskräften in Berlin bestätigt. Der provisionsbasierte Vertrieb solle erhalten bleiben. Allerdings sei eine gesetzliche Stärkung der Honorarberatung für Versicherungen denkbar.

GDV warnte vor Einführung eines Provisionsverbotes

Vor wenigen Wochen hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor der möglichen Einführung eines Provisionsverbotes gewarnt. Anlass war ein Konsultationspapier der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa zur neuen Vermittlerrichtlinie IDD. Die Aufseher hatten darin unter anderem Abschlussprovisionen als möglichen Fehlanreiz in der Kundenberatung beschrieben (der Versicherungsbote berichtete).

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Die neue EU-Richtlinie verbietet Provisionen nicht grundsätzlich – überlässt es aber den Mitgliedstaaten, ob sie ein Verbot festschreiben. Das Eiopa-Konsultationspapier ergänzt, dass Provisionen keine negativen Effekte auf die Qualität der Beratung haben dürfen. Der Start für IDD in Deutschland ist für den Februar 2018 vorgesehen. Federführend im Gesetzgebungs-Verfahren ist das Bundeswirtschaftsministerium.

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