Ein Gastbeitrag von Dieter Fromm

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Gerne wird argumentiert, dass das Provisionsabgabeverbot die Beteiligung der Kunden an Provisionen untersage und dass dies zum Schutz der Beratungsqualität notwendig sei. Diese Argumentation greift aber zu kurz.

Bereits 2011 hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt geurteilt, dass es sich bei der aus dem Jahr 1934 stammenden Anordnung des Reichsaufsichtsamtes um eine unbestimmte Rechtsnorm handelt, die die Anforderungen an ein Gesetz nicht erfüllt. Die Bafin hat ihren Revisionsantrag gegen dieses Urteil zurückgezogen und will, solange es keine neue gesetzliche Regelung gibt, auch nicht hinsichtlich der Untersagung von Provisionserstattungen tätig werden.

Das Provisionsabgabeverbot – so es denn wirksam wäre – verstößt darüber hinaus gegen europäisches Recht. Bereits im Jahr 2004 forderte die Monopolkommission seine Abschaffung. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministers aus dem letzten Jahr sah die Abschaffung zum 1.1.2016 vor. Die Aufhebung wurde dann auf den 1.7.2017 verschoben. Wir sind gemeinsam mit unseren Juristen zu der Einschätzung gelangt, dass die Weitergabe von Provisionen an unsere Kunden rechtens ist. Diese Einschätzung teilte jüngst auch das Landgericht Köln, das die Klage auf Untersagung unserer Provisionsrückgabe zurückgewiesen hat.

Jenseits dieser riesigen Spielwiese für Juristen halte ich es für sinnvoll, die Forderung nach dem Verbot der Provisionsabgabe aus Markt- und Kundensicht zu betrachten.

Das unscheinbar wirkende Provisionsabgabeverbot bedeutet de facto, dass dem Verbraucher – anders als in den meisten anderen Branchen – auf die Vertriebsspanne keine Rabatte gewährt werden dürfen. Es schränkt damit ein wesentliches Element des freien Wettbewerbs ein und schützt Produktmargen auf Anbieter- und Vermittlerseite.

Provisionsabgabeverbot in Europa einzigartig

Es ist hervorzuheben, dass kein anderes europäisches Land eine vergleichbare Regelung hat. Trotzdem gibt es dort zufriedene Versicherungskunden sowie erfolgreiche Vermittler und Versicherungsgesellschaften. Zudem gibt es auch für kein anderes Finanzprodukt eine solche Regelung. Es ist insofern unsachlich, wenn für die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes Verbraucher, Versicherungs- oder Vermittlerinteressen ins Feld geführt werden. Auch wenn es sich etwas abgedroschen anhört: Qualität setzt sich durch. Und so werden auch nach dem Wegfall des Provisionsabgabeverbots solide arbeitende Versicherungsvermittler zweifellos nicht vor dem Ruin stehen. In Einzelfällen werden bei einem Wegfall des Verbotes Kunden sicherlich das Gespräch über eine Partizipation an der Provision beziehungsweise den Vertriebskosten suchen. Dies wird jedoch keine marktbeeinflussende Relevanz haben. Ich freue mich heute schon auf den Tag, an dem das Provisionsabgabeverbot, dieser Anachronismus, die Bühne verlässt und wir endlich einen transparenten und kundenfreundlichen Versicherungsmarkt haben.

Die Mär, das Provisionsabgabeverbot sichere die Beratungsqualität

Gerne führen Vermittler das Argument ins Feld, dass bei einem Wegfall des Provisionsabgabeverbots die Beratungsqualität massiv leiden würde. „Mögliche Kunden sollten nicht mit Rabatten oder Sondervergütungen der Vermittler, sondern mit dem besten Versicherungsangebot überzeugt werden“, sagt Axel Wehling, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Allerdings schließt das eine das andere ja nicht aus – im Gegenteil! moneymeets versteht sich als Finanzmarktplatz. Soll heißen, die Kunden haben die Möglichkeit, das für sie beste Produkt zum günstigsten Preis zu erwerben. Bei vielen Finanzprodukten wie beispielweise Direktbanken, Fondsdiscountern oder im Brokerage-Bereich ist das bereits seit Jahren gang und gäbe. Vermögensverwalter und Filialbanken gibt es heute trotzdem immer noch. Es kommt eben auf die Qualität und die Fähigkeit an, Kundenbedürfnisse zu befriedigen. Die einen legen Wert auf eine persönliche Beratung und den persönlichen Kontakt zum Versicherungsvertreter vor Ort und sind bereit, dafür auch in Form von (hohen) Provisionen zu zahlen. Die anderen wiederum nutzen die Informationsmöglichkeiten, die gerade das Internet bietet. Sie vergleichen Angebote und Leistungen beispielsweise über die Vergleichsrechner von moneymeets und wählen preisbewusst und selbstbestimmt ihre Versicherung aus.

Der Vorteil von moneymeets gegenüber diesen Angeboten liegt zum einen darin, dass der Verbraucher alle Angebote an einem Ort sieht und sich nicht mehr durch dutzende Seiten klicken muss. Zum anderen hebt sich moneymeets dadurch von der Konkurrenz ab, dass der Kunde genau sehen kann, welche Vertriebsprovisionen bei welcher Versicherung gezahlt werden. Bei Beratungsbedarf stehen unseren Kunden zusätzlich jederzeit qualifizierte Versicherungsberater zur Verfügung.

Verkrustete Strukturen aufbrechen und Transparenz schaffen

Das Argument, dass das Provisionsabgabeverbot die Beratungsqualität sichere und den Verbraucher schütze, wird durch die genannten Fakten also ausgehebelt. Wer logisch darüber nachdenkt, könnte sogar zu dem gegenteiligen Schluss kommen: Wenn die Provisionen als unbekannte Größe im Raum stehen, woher soll der Kunde dann wissen, ob der Versicherungsvertreter oder –makler ihm tatsächlich die beste Versicherung verkauft oder ob für den Berater vielleicht doch eher die Höhe der gezahlten Provision ausschlaggebend für eine Empfehlung ist? Diese Informations- Asymmetrie hebt das Internet auf, Herrschaftswissen wird zugänglich gemacht und Produkte werden in allen relevanten Aspekten vergleichbar.

Der mündige Verbraucher wird dadurch erstmals in die Lage versetzt, eine wirklich informierte Entscheidung zu treffen – in anderen Lebensbereichen ist das schließlich ebenfalls völlig normal, auch in Finanzangelegenheiten!

Dass das nicht allen traditionellen Marktteilnehmern gefallen würde, war zu erwarten, immerhin greift diese Neuerung in tradierte und abgeschottete Geschäftsmodelle ein. Aber warum lassen wir nicht die Kunden entscheiden, welche Dienstleistung und welches Preismodell für sie interessanter ist? Ist gerade dies nicht das Prinzip des freien Wettbewerbes? Alle Möglichkeiten haben ihre speziellen Vorteile und der Kunde entscheidet unter Abwägung aller Daten, welche für ihn die richtige ist. Internetaffine, kostenbewusste Kunden werden sich beispielsweise bei moneymeets selbst um ihre Finanzen und Versicherungen kümmern. Andere wiederum wollen sich so wenig wie möglich mit diesen Themen beschäftigen und möchten persönliche Betreuung durch den Makler vor Ort. Beides ist legitim und sollte in einer modernen Gesellschaft möglich sein.

Moneymeets in der Vorreiterrolle

Die Forderung nach einem Provisionsabgabeverbot ist so, als würde der stationäre Einzelhandel den Gesetzgeber auffordern, alle Online-Händler zu gleichen Preisen zu verpflichten.

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Das Stichwort lautet „Verbraucherorientierung“. Die Digitalisierung, die andere Branchen längst vollzogen haben, wird auch die Versicherungsbranche verändern. Vielleicht hatte das Provisionsabgabeverbot 1934 seine Berechtigung, doch in einer Gesellschaft, die auf Informationen aufbaut ist es ein Anachronismus.

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