Die Münchener Verein Lebensversicherung a.G. hat ihren Bestand an Leben- und Rentenpolicen auf die 100prozentige Tochter Münchener Verein Projektgesellschaft AG übertragen. Das berichtet das Versicherungsjournal (Freitag) und beruft sich auf das aktuelle BaFin-Magazin.

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Hintergrund sei ein Wechsel der Rechtsform, so teilte der Versicherer auf Anfrage des Versicherungsjournals mit. Statt als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) firmiere man nun als AG. Das Lebensversicherungsgeschäft lasse sich nach den neuen Eigenkapitalregeln gemäß Solvency II „deutlich leichter“ gestalten, wenn man von der VVaG zur AG übergehe, so ein Sprecher. Ein Run-Off sei nicht geplant, man wolle das LV-Geschäft weiterbetreiben.

Spekulationen über unzureichende Eigenkapital-Ausstattung nach Solvency II

Der Vorgang nährt die Frage, ob der Münchener Verein nicht über genügend Eigenkapital verfügt, um nach Solvency II das Lebensversicherungsgeschäft als VVaG zu betreiben. Die Eigenmittel bezifferten sich zum Bilanzstichtag 2015 auf 113,8 Millionen Euro, so schreibt das Versicherungsjournal. Notwendig seien nach alter Regelung 35,9 Millionen Euro, um die Solvabilitätsanforderungen zu erfüllen. Auch von der Ratingagentur Morgen & Morgen habe man im Belastungstest ein „ausgezeichnet“ erhalten.

Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass der Münchener Verein viele hochverzinste Garantieprodukte im Bestand hat. Diese sind nach den neuen Regeln mit besonders hohem Eigenkapital zu unterlegen und bedürfen weiteren Zuführungen aus der Zinszusatzreserve. Der Münchener Verein weist nicht aus, wie sich der Bestand an Verträgen zusammensetzt. Aber: für die klassische Deckungsrückstellung hält der Versicherer 1,9 Milliarden Euro zurück, für Fondspolicen „nur“ 35 Millionen: ein Hinweis auf einen großen Anteil an Altverträgen mit hohen Zinsversprechen.

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Die jetzigen Maßnahmen seien „proaktiv auf Eigeninitiative des Münchener Vereins“ angestoßen worden, heißt es in dem Bericht weiter. Es hätte keine Empfehlung oder Veranlassung der BaFin vorgelegen. Die "Münchener Verein Projektgesellschaft" soll nur übergangsweise so heißen. Der Name habe rein rechtliche Gründe, weil man zwar die Erlaubnis zum Betrieb von Lebensversicherungs-Geschäfts bekommen habe, aber noch nicht ins Handelsregister eingetragen sei.

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