Annahme verweigert. Bei den versicherungsbasierten, „gepackten“ Anlageprodukten (PRIIPs) sind sich alle Parteien im EU-Parlament einig, dass man diese Anlageformen per Verordnung Im Sinne des Verbraucher regulieren will. Einig sind sich die Mitglieder des Parlaments aber auch über ihr Urteil zur Qualität der Vorlage, die ihnen die EU-Kommission unterjubeln wollte. Mit 55 Stimmen gegen das Kommissionspapier (drei Enthaltungen, null Stimmen dafür) schickte der Wirtschaftsausschuss ECON der Kommission ihr Papier zurück zum Nachsitzen. Hier geht es zum Bericht über die Abstimmung (englisch).

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EU-Parlamentarier verweigern Annahme

Vor allem kritisieren die Europa-Abgeordneten an dem bislang vorgeschlagenen Inhalt der Beipackzettel, offiziell dem Kunden-Informations-Dokumment (KID), "irreführende und fehlerhafte“ Angaben, wenn es ums Geld der Verbraucher geht.

Das KID enthalte im bisher dargebotenen Planentwurf „unrealistische Ertragsprognosen für Anlageprodukte, die in vielen Fällen zu optimistisch ausfallen“, kommentiert Sven Giegold, Grüner und Finanzexperte im EU-Parlament (EP), seine Stimme gegen den KID-Vorschlag der Kommission auf seinem Blog.

„irreführend und fehlerhaft“

Aus einem anderen Grund ist der deutsche Abgeordnete Markus Ferber gegen die Pläne der Kommission. Ferber, CSU-Mann und Berichterstatter seiner EVP-Fraktion, kritisierte das Fehlen technischer Regulierungs-Standards für die PRIIP-Produkte. Letztere sollen erst später von der EU-Bürokratie beschlossen werden. Deswegen könne es nicht sein, dass die Kommission vom Parlament verlange, gesetzliche Grundlagen für PRIIPs zu schaffen, obwohl deren technischer Rahmen noch nicht steht.

Dieses Auseinanderklaffen zweier Regelungsbereiche (Recht und Technik) solle nicht zugelassen werden. Stattdessen solle der EU-Gesetzgeber (letztlich die Gesamtheit aus EU-Kommission, -Parlament und des Fachministerrates) beide Bereiche in einem Rutsch regeln.

Sven Giegold: “Mit der Ablehnung der Kommissionvorschläge haben wir die Verbraucher vor irreführenden Informationen zu Anlageprodukten geschützt. Das zentrale Manko der Kommissionsvorschläge sind die unrealistischen Ertragsprognosen für Anlageprodukte, die in vielen Fällen zu optimistisch ausfallen. Genau gesagt würden die im zukünftigen Informationsblatt enthaltenen Prognosen für viele Anlegeprodukte einen Gewinn ausweisen, während die Anleger in der Realität einen Verlust erlitten hätten. Mit der heutigen Abstimmung haben die Abgeordneten dafür gesorgt, dass die europäischen Verbraucher von solch irreführenden Informationen zu Anlageprodukten verschont bleiben.“

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