„Kleinvieh macht auch Mist“, heißt es im Volksmund. Und sozial Bedürftige können sich ab kommenden Jahr auf etwas mehr Geld freuen. So sollen alleinstehende Langzeitarbeitslose ab 2017 fünf Euro monatlich mehr erhalten: statt wie bisher 404 Euro gibt es dann 409 Euro als Regelsatz.

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Auch der Regelsatz für Paare wird um vier Euro raufgesetzt, ein Partner bekommt dann 368 Euro statt 364 Euro. Dies meldet die Bildzeitung unter Berufung auf einen Referentenentwurf für das Gesetz. Allein für das Wahljahr 2017 bedeutet die Anhebung der Regelsätze 470 Millionen Euro mehr Staatsausgaben. Bis Ende 2020 sollen sich die Mehrkosten auf gut zwei Milliarden Euro belaufen.

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes stellt höheren Verbrauch der sechs- bis 13jährigen fest

Am stärksten aufgefrischt wird das Hartz-IV Einkommen von Kindern zwischen 6 und 13 Jahren bzw. ihren bezugsberechtigten Eltern. Deren jährliches Einkommen will Nahles den neuen Sätze zufolge auf 291 Euro anheben. Das bedeutet, dass Kinder 21 Euro mehr pro Monat erhalten, denn aktuell beträgt der Regelsatz noch 270 Euro. Diese Anhebungen ergeben sich aus einer Feststellung des Statistischen Bundesamtes bei der neuesten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Hier sei festgestellt worden, dass der Bedarf in dieser Altersgruppe für Lebensmittel und Getränke erheblich höher sei als bisher berechnet. Ähnliche Erkenntnisse gewann man auch bei den anderen Anhebungen.

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Für unter Sechsjährige würde der monatliche Regelsatz bei 237 Euro im Monat gleich bleiben. Ältere Kinder (13 bis 18 Jahre) erhalten auch mehr. Statt der bisher 306 Euro können sie dann mit 311 Euro rechnen. Die Sätze für unter 25-Jährige, die im Haushalt der Eltern wohnen, steigen dem Bericht zufolge um nur drei Euro auf 327 Euro.

Bild-Zeitung

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