Logo der Versicherungskammer Bayern Da wäre auf der einen Seite die Versicherungskammer Bayern, größter öffentlicher Versicherer Deutschlands mit 6.900 Mitarbeitern. Ihre Wurzeln reichen bis in das Jahr 1811 zurück. Im Besitz der öffentlichen Hand befindet sich das Unternehmen seit 1875 – dank eines Erlasses von König Ludwig II. von Bayern. Richtig, das war jener König, der Schloss Neuschwanstein erbauen ließ und später wegen vermeintlicher Unzurechnungsfähigkeit entmündigt wurde. Es steckt also viel urbayrische Tradition in diesem Unternehmen.

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Logo von die Bayerische

Doch da gibt es noch einen Münchener Versicherer mit langer Tradition, „die Bayerische“. Deren Wurzeln reichen bis in das Jahr 1858 hinein – das Jahr, in dem u.a. Rudolf Diesel geboren wurde, Erfinder des Dieselmotors. Doch den Namen „die Bayerische“ trägt das Unternehmen erst seit 2012, zuvor hieß es BBV oder „Bayerische Beamten Versicherung“. Und dieser neue Name stößt dem etwas älteren Versicherer, also der Versicherungskammer Bayern, nun sauer auf.

„Wir sind die Bayerische“, sagt die Versicherungskammer Bayern

Wie die TZ München berichtet, prüft die Versicherungskammer Bayern derzeit, ob sie „die Bayerische“ vor Gericht zerren kann. Der öffentliche Assekuradeur beansprucht nämlich den Namen für sich. Das Wort „Bayerische“ würden die Kunden immer mit ihrem Firmennamen verbinden, argumentiert die Versicherungskammer Bayern. Und das hat auch mit einer Namensänderung zu tun, schließlich hieß die „Versicherungskammer Bayern“ früher „Bayerische Versicherungskammer“. Große Verwirrung also bei all den Umbenennungen im Freistaat – da kann der Verbraucher schon mal den Überblick verlieren, wer jetzt eigentlich wer ist.

Ein Sprecher der „Versicherungskammer Bayern“ bestätigte dann auch, dass man ein juristisches Vorgehen gegen den Mitkonkurrenten plane. Man führe Gespräche, „inwieweit die Marke ‚Die Bayerische‘ mit unseren Markenrechten vereinbar ist, und prüfen das weitere Vorgehen, um eine Verwechslungsgefahr in der Bevölkerung möglichst auszuschließen“, heißt es aus dem Unternehmen.

Zudem stört sich der öffentliche Versicherer an dem Artikel „die“, den „die Bayerische“ ebenfalls seit 2012 im Namen führt. Dies suggeriere, es könne nur eine bayrische Versicherung geben, so die Kritik. Und tatsächlich ist diese Assoziation möglich. "Versichert nach dem Reinheitsgebot", so lautet ja der Werbeslogan von "die Bayerische". Hier kokettiert der Anbieter bewusst damit, eine urbayrische Tradition zu bedienen: Das Reinheitsgebot für Bier geht zurück auf die bayerische Landesverordnung von 1516.

„Wir haben damals nachgefragt!“, sagt die Bayerische

Bei dem Wettbewerber aus der Maximilianstraße, bei "die Bayerische" also, sorgt die drohende Klage für Verwunderung. „Als wir vor vier Jahren unseren Namen zu dem jetzigen änderten, haben wir noch bei der Versicherungskammer nachgefragt, ob das in Ordnung geht“, erklärte Martin Gräfer, Chef von „die Bayerische“, gegenüber der TZ München. Tatsächlich habe man ein Schreiben erhalten, in dem der öffentliche Versicherer darum bitte, man möge doch zukünftig auf den Namen verzichten.

Doch warum droht ausgerechnet jetzt Ärger um den Markennamen? Seit einigen Wochen ist bekannt, dass „die Bayerische“ neuer Trikotsponsor von 1860 München wird. Und das bringt dem kleineren der beiden Versicherer vermehrte Medienaufmerksamkeit. Man wolle sich nicht einschüchtern lassen und sich gegen die Klage wehren, kündigt Gräfer an.

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Vielleicht erkennt die Versicherungskammer Bayern bis dahin den Vorteil, der ihr aus der drohenden Verwechslung entstehen könnte. Denn wenn der Kunde glaubt, bei "die Bayerische" handle es sich in Wirklichkeit um die Versicherungskammer Bayern, profitiert auch der öffentliche Versicherer vom Sponsoring bei 1860 München. Ohne einen Cent zu zahlen. Das Unternehmen wird quasi mitbeworben, weil es der Fußballfan nicht besser weiß.

TZ München

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