Der geschätzte Gesamtschaden durch Versicherungsbetrug in der Schaden- und Unfallverfallversicherung liegt bei gut vier Milliarden Euro im Jahr. Gibt es bei Schadensmeldungen einen Verdacht, dann kommt ein Sachverständiger dazu. Die Erfahrung zeigt, dass in etwa zwei Drittel der dann begutachteten Fahrrad-Fälle tatsächlich etwas nicht ganz koscher ist. Dann fragt der Versicherer nach Details. Beispielsweise wie genau es zu dem Diebstahl kam oder um welchen Typ eines Rades es sich genau gehandelt hat. Die Aussagen der vermeintlichen Diebstahlopfer sind dann nicht selten widersprüchlich.

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Die beliebtesten Maschen der Versicherungsbetrüger

Dabei sind manche Versicherungsbetrüger gar nicht dumm. Aber es sind gerade die Details die stimmen müssen. An dieser Stelle setzen auch die Verdachtsmomente der Versicherungen an. Dann zeigt sich, ob der Verdacht auf Versicherungsbetrug berechtigt ist. So gab ein Geschädigter an, ihm sei sein Fahrrad aus dem Keller gestohlen und durch das Kellerfenster abtransportiert worden. Jedoch sind Kellerfenster meist sehr klein. Das machte die Sachbearbeiter hellhörig. Diese Angaben konnten in diesem Fall einfach nicht stimmen, da das Kellerfenster viel zu klein für das Fahrrad war, es passte nicht durch die Öffnung.

Bei einem weiteren Trick wird ein Schaden mit einer anderen Person vorgetäuscht. Hier soll dessen Haftpflichtversicherung für einen Versicherungsbetrug genutzt werden. Allerdings gibt es auch hier öfter Unstimmigkeiten, die den Versicherern zu denken geben. Wie beispielsweise soll ein Totalschaden durch einen Zusammenstoß mit einem anderen Rad entstehen? Sind beide Radfahrer mit Tempo achtzig unterwegs gewesen? Unwahrscheinlich. Die Angaben müssen also schon plausibel sein und das Schadenbild zum beschriebenen Unfallhergang passen.

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt

Auch wenn es um den Nachweis des Kaufpreises des Rades geht, sind die Versicherten einfallsreich. Aber nicht immer pfiffig genug. So wird regelmäßig versucht auf dem handschriftlichen Kaufbeleg des Fahrradhändlers eine Zahl vor der ursprünglichen Kaufsumme zu ergänzen - aus 300 Euro wird so ein Preis von 1.300 Euro. Durch einen Abgleich des Fahrradtyps mit dem Originalkaufpreis lässt sich dieser Trick schnell erkennen. Aber auch durch spezielle Geräte können Kaufbelege auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Wird eine Betrugsabsicht nachgewiesen, muss der Versicherer nicht für den Schaden aufkommen. Überdies können die Kündigung des Versicherungsvertrags sowie die Kosten für den Sachverständigen auf den Versicherten zu kommen. Eine Anzeige ist ebenfalls denkbar. Denn: Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt.

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