Bootshaftpflicht: Sorgen über Bord werfen

Andrea Meister, Expertin für Sportbootversicherung bei der Gothaer Versicherung, gibt Tipps zur Absicherung von Booten. Bevor in See gestochen wird, braucht der Halter des Sportbootes eine Bootshaftpflichtversicherung. Diese funktioniert im Prinzip genauso wie eine private Haftpflichtversicherung: Wer schuldhaft mit seinem Boot Sachschäden anrichtet oder eine Person verletzt, haftet mit seinem vollen Privatvermögen. Die Bootshaftpflichtversicherung ersetzt alle Schäden, die aus dem Besitz, Führen, Halten und Gebrauch des versicherten Bootes entstehen. Auch das Abwehren von unberechtigten Schadensersatzansprüchen anderer und eventuell anfallende Prozesskosten sind mit der Versicherung abgedeckt. Die Bootshaftpflicht ist in Deutschland zwar nicht vorgeschrieben, dennoch aber unabdingbar. Im Ausland ist diese sogar in aller Regel gesetzlich vorgeschrieben. Dass vor allem im Ausland eine solche Versicherung wichtig ist, schildert folgender Fall aus der Gothaer Schadenabteilung:

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Beispiel: Verunreinigung von Gewässer

Beim Befahren des Gardasees mit seiner Motoryacht während seines Urlaubs musste der Versicherungsnehmer nachtanken. Beim Tankvorgang gelangte eine nicht unerhebliche Menge an Diesel durch Unachtsamkeit des Kunden ins Gewässer. Das verunreinigte Wasser musste von der Feuerwehr abgepumpt werden. Zusätzlich wurde ein Ölzaun errichtet.

Wesentliche Unannehmlichkeiten vor Ort blieben dem Versicherungsnehmer erspart, da er den Behörden - Feuerwehr und Polizei - durch Vorlage seines italienischen Versicherungszertifikates das Bestehen einer Wassersport- Haftpflichtversicherung nachweisen konnte.

Eine gute Bootshaftpflicht erkennt man daran, dass die im europäischen Ausland vorgeschriebenen Auflagen ebenfalls erfüllt werden und sie weltweite Törns abdeckt. Auch die Deckungssumme für Personenschäden sollte in voller Höhe zur Verfügung stehen, selbst wenn nur eine Person verletzt wird. Der Schutz bezieht sich dabei nicht nur auf den Halter des Bootes, sondern auch auf den Bootsführer sowie die Crewmitglieder. Ein weiterer Vorteil ist es, wenn die Ansprüche der versicherten Personen untereinander auch abgedeckt sind.

Sicher einlaufen mit einer Bootskaskoversicherung

Während die Bootshaftpflicht Schäden anderer versichert, ist eine Bootskaskoversicherung dazu gedacht, die eventuell entstandenen Schäden am eigenen Boot zu finanzieren, ähnlich wie bei einer Kfz-Kaskoversicherung. Egal, ob der Halter der Yacht oder unbekannte Dritte den Schaden wie Mastbruch, Grundberührung, Blitzeinschlag oder Vandalismus verursacht haben, mit einer Bootskasko müssen sich Sportboot-Fans nur noch Gedanken um ihren Kurs machen. Hochwertige Bootskasko-Produkte beinhalten die Möglichkeit zur Saisonversicherung sowie auch die Mitversicherung von Transporten und Regatten. Auch Osmose- und Maschinenschäden für neue Boote sollten in den ersten Jahren inkludiert sein. Zusätzlich sollten eventuelle Wrackbeseitigungs- und Entsorgungskosten ersetzt werden. Wie schnell ein nicht unerheblicher Schaden am Boot passieren kann, zeigt folgendes Beispiel aus dem Versicherungsalltag:

Beispiel: Urlaubstörn schwedische Westküste

Während eines Urlaubstörns mit der Segelyacht des Versicherungsnehmers im Schärenarchipel vor der schwedischen Westküste nordwestlich Göteborg entsteht durch eine plötzliche nicht vorhersehbare Grundberührung ein massiver Schaden am Unterwasserschiff. Ein Felsen war schuld. Die Erfahrung des Skippers, der dieses Seegebiet schon mehrfach befahren hatte, sowie die Verwendung einer konventionellen und elektronischen Seekarte, konnten den Schaden nicht verhindern. Grund dafür waren eine ungewöhnlich lange Trockenheitsperiode und mehrtägige starke Westwinde, die den Wasserstand gegenüber den Normalwerten um einen Meter fallen ließen.

Die Reparatur der umfangreichen Beschädigungen einschließlich Bergung und den erheblich höheren Lohnkosten in Schweden erforderten einen mittleren fünfstelligen Reparaturaufwand, den in diesem Falle die Gothaer Versicherung übernahm.

Abgesichert gewinnen: Kombiprodukte

Wer sein Boot für Wettkämpfe nutzt, sollte bei der Wahl seiner Versicherung besonders genau hinschauen. Viele Anbieter verlangen für die Teilnahme an Regatten extra Aufschlag. Bei der Gothaer ist das Regattarisiko beitragsfrei in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung mit versichert. Eine typische Situation, in der diese Kombi wichtig ist, wird hier beschrieben:

Beispiel: Schaden bei Regatta

Bei einer internationalen Jollenregatta kommt es durch eine Wegerechtsverletzung zur Beschädigung der Rennjolle des Gothaer-Versicherungsnehmers und einer vergleichbaren Rennjolle eines weiteren Teilnehmers. Die Regattaleitung hat offiziell den Versicherungsnehmer aufgrund der Wegerechtsverletzung als alleinigen Schadenverursacher erklärt. An beiden Jollen entstehen Reparaturkosten von circa 2000 EUR.

Ohne den Abschluss der kombinierten Haftpflicht- und Kaskoversicherung für unter 100 EUR pro Jahr hätte der Kunde den Eigen und Fremdschaden aus eigener Tasche zahlen müssen.

Wer kein eigenes Boot hat und sich im Urlaub als Kapitän auf Zeit verdingt sollte eine Skipperhaftpflicht abschließen. Ähnlich wie die Bootshaftpflicht ersetzt sie im Fall des Falles alle Schäden, die aus dem Führen und Gebrauch eines Charterbootes entstehen und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.

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Zu überlegen ist außerdem, ob man zusammen mit der Skipperhaftpflichtversicherung auch eine Rücktrittskostenversicherung zur Absicherung des Reisepreises im Krankheitsfall abschließt.

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