Neue Zahlen der deutschen Finanzaufsichtsbehörde BaFin lassen darauf schließen, dass die Unzufriedenheit der Bundesbürger mit der Bankberatung wieder zunimmt. Wie die Rheinische Post berichtet, gingen im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 2.926 Verbraucherbeschwerden über Anlageberatungen bei den Finanzmarktwächtern ein. Das sind knapp 18 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2015, als 2.926 Bankkunden Anlass zur Klage hatten.

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Deutlicher Anstieg der Beschwerden bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken

Überproportional angewachsen sind zuletzt die Beschwerden über Genossenschaftsbanken – von 626 im ersten Halbjahr 2015 auf nun 809 im ersten Halbjahr des laufenden Jahres. Das bedeutet ein sattes Plus von 29 Prozent.

Auch bei den Landesbanken und Sparkassen erreicht die Beschwerdebereitschaft der Verbraucher ein neues Rekordhoch. Hier kletterten die Eingaben um rund 23 Prozent nach oben, von 882 im Halbjahr 2015 auf nun 1089 Beschwerden. Der überwiegende Teil der Beschwerden in diesem Bereich komme laut „Rheinischer Post“ von Sparkassen-Kunden.

„Beschwerdequote von weniger als einem Prozent“

Warum gerade bei den öffentlichen Banken ein solcher Anstieg zu verzeichnen ist, kann anhand der BaFin-Beschwerdestatistik nicht erklärt werden. Aber es fällt auf, dass das Gros der Beschwerden vor allem im ersten Quartal 2016 anfiel, sich die Zahl dann wieder auf ein Normalmaß reduzierte.

Der Sparkassen- und Giroverband sieht trotz der bedenklichen Tendenz keinen Handlungsbedarf – und zweifelt die Aussagekraft der Beschwerdestatistik an. „Es ist ja nicht gesagt, dass die Beschwerden auch begründet sind“, ließ ein Sprecher gegenüber der Rheinischen Post verlauten. Und verwies auf die Verhältnismäßigkeit der Zahlen: Gegen insgesamt 60.000 Sparkassen-Berater hätten im vierten Quartal 2015 nur 417 Beschwerden vorgelegen. „Das ist eine Quote von weniger als einem Prozent“.

Erfreulich sind die Zahlen der BaFin für Finanzdienstleistungsunternehmen. Hier gingen die ohnehin sehr geringen Beschwerden weiter zurück: Von 88 im ersten Halbjahr 2015 auf nun 29.

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Seit 2012 sammelt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Beschwerden von Anlegern, die sich von ihren Bankberatern schlecht informiert sehen. Wenn die BaFin Zweifel an der Sachkunde und Zuverlässigkeit eines Bankmitarbeiters hat, kann sie Ermittlungen gegen diesen einleiten und ihm die Ausübung des Berufes im Extremfall sogar zeitweilig untersagen.

Rheinische Post

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