Am 13. Februar 2016 hatte die Eiopa die „vorbereitende Leitlinien zu den Aufsichts- und Lenkungsvorkehrungen seitens Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreibern“ (POG) veröffentlicht. Die Basis für Produktentwicklungs-Prozesse ist dabei Artikel 25 der Versicherungsvertriebs-Richtlinie IDD.

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Dieser sieht vor, dass Versicherer und Vermittler, die Versicherungsprodukte konzipieren, ein Verfahren für die Genehmigung jedes einzelnen Versicherungsprodukts einbauen müssen. Das unternehmensinterne Prüfverfahren solle auch für jede wesentliche Anpassung bestehender Tarife gelten und stets durchgeführt werden, bevor neue Produkte vertrieben werden dürfen. Zudem müsse für jedes neue Produkt ein genauer Zielmarkt festgelegt werden.

„Der klassische Produktentwicklungsprozess sieht auch heute schon die wichtigsten Punkte vor, vielleicht nicht in ganzer Konsequenz oder dem vollen Bewusstsein, aber praktisch wird er meist schon so gehandhabt.“, erklärt PPI-Manager Sascha Däsler. „Das heißt, im besten Fall entsteht für Versicherer hier nur ein Dokumentationsaufwand“.

Neu hingegen sind die in der Richtlinie definierten regelmäßigen und über die gesamte Laufzeit hinweg durchzuführenden Produkttests, mit Ausnahme der Solvabilitätstests im Rahmen von Solvency II. Ergänzend sollen in zukünftigen Tests aus Kundensicht relevante Überlegungen einfließen.

Offene Fragen zur praktischen Auslegung

Zwar sollen die Leitlinien für die Tests in einem engen Korsett gehalten werden. „Gleichwohl beantworten die POG-Leitlinien nicht alle wichtigen Fragen“, gibt Versicherungsexperte Däsler zu bedenken. So bliebe es zum Beispiel abzuwarten, in welchem Turnus geprüft werden müsse und ob beziehungsweise wie der Gesetzgeber die Begrifflichkeiten konkretisiere. In den POG-Leitlinien hatte die Versicherungs-Aufsicht bereits angekündigt, dass die IDD eine „detaillierte Regelung“ vorsehen werde. Diese soll sowohl im Hinblick auf die Konzeption als auch auf den Vertrieb der Produkte den spezifischen Transparenz- und Kundenschutzprofilen entsprechen.

Herausforderungen für Versicherer in der Umsetzung

Besondere Herausforderungen für die Versicherungsunternehmen bei der Umsetzung der POG erkennt Versicherungsexperte Däsler bei komplexen und langlaufenden Produkten. Bei diesen lägen die Anforderungen höher, Regelungen zur Ausführung der PRIIP-Verordnung seien zu berücksichtigen.

Auch für Produktanpassung müssten Maßnahmen getroffen werden. Dies wäre zum Beispiel in der Rentenversicherung notwendig, wenn sich das Renteneintrittsalter von 67 auf 70 Jahre erhöht. Eine solche gesetzliche Änderung werde vermutlich einen Großteil des Bestandes treffen und ändere folglich die Bedürfnisse des Zielmarktes.

Für Versicherer hat das weitreichende Konsequenzen. So müssten Vertriebspartner und Kunden auch über die nachteiligen Auswirkungen informiert werden. Auch die Konsequenzen für das Versicherungsunternehmen müssten offen gelegt werden. "Das heißt, der Kunde muss dann auf produktspezifische, ihn betreffende Missstände aktiv hingewiesen werden“, erklärt Däsler.

Fazit und Ausblick

Trotz der noch offenen Punkte lasse sich bereits jetzt ein großes Handlungsfeld identifizieren, aus dem konkrete Herausforderungen abgeleitet werden können, ist sich Däsler sicher. Der Aufwand für die Umsetzung der IDD hänge jedoch wesentlich von der Ausrichtung, Größe und der IT-Architektur des jeweiligen Versicherers ab.

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Ein hoher Umsetzungsaufwand sei immer dann vorauszusehen, wenn viele differenzierte, komplexe Produkte mit langen Laufzeiten vorhanden sind und sich eine extrem heterogene, eher zufällig entstandene Systemlandschaft im Unternehmen etabliert hat.

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