Für den Verkauf von Finanzprodukten beschloss die EU zunächst die neue Finanzmarkt-Richtlinie MiFid II. Im April schickte die EU-Kommission Post an die Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft. Den „delegierten Rechtsakt“, mit dem die Mifid-Umsetzung in nationales Recht konkretisiert werden soll. Hierfür liegt nun ein neuer Referenten-Entwurf namens Zweites Finanzmarkt-Novellierungsgesetz vor.

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Stempel: „geeignet“

Zu dem Gesetzentwurf sei „abzuwarten, ob sich der deutsche Gesetzgeber ein eher enges Verständnis der Geeignetheitserklärung zu eigen macht, oder ob er einen weitergehenden Eignungsbericht oder Ähnliches vorschreiben wird“, sagt Markus Lange vom Beratungsunternehmen KPMG in einem Interview mit „Das Investment“. Auf deutsch: Bisher wird das Gespräch zwischen Kunden und Verkäufer protokolliert. Künftig, so die Vorgabe der EU, erklärt der Finanzberater das verkaufte für „geeignet“ im Sinne der Kundenwünsche, etwa Anlagerisiken/-chancen oder Laufzeit der Kapitalanlage.

Mit anderen Worten; vor allem die Banken, die über den Papierkrieg mit dem ihnen 2010 auferlegten Beratungsprotokoll stöhnen, wollen schneller verkaufen. Das Gespräch mit dem Kunden soll nicht mehr strukturiert in ein Protokoll münden. Vereinfacht gesagt wollen die Banken künftig am Ende des Gesprächs an den Anlage- oder Kaufauftrag des Kunden einfach einen Freibrief dranhängen, sozusagen mit dem Stempel „geeignet“.

MiFid II: Es droht wieder ein dickes Protokoll

Genau dieser vereinfachte Produktverkauf könnte nun aus Sicht von KPMG-Mann Lange gefährdet sein. Weil der Gesetzgeber offenbar eine Art erweiterten Eignungsbericht für das zu verkaufende Produkt ansteuert. So lässt es der aktuelle Referentenentwurf zu dem geplanten neuen Finanzmarktgesetz erscheinen; dies ist den Worten Langes im Interview zu entnehmen. Scheinbar droht der Gesetzgeber das von der Banken-Lobby angezielte schlanke Verfahren „Geeignetheitserklärung“ wieder aufzubohren.

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Und am Ende, bewahrheitete sich das KPMG-Orakel, hätten die Banken, Fondshäuser und deren Vermittler sodann wieder das, was sie bei Kapitalanlagen und Verkauf abschaffen wollten. Ein dickes Protokoll als Beratungsdokumentation. PS. Für Versicherungen bleibt das vor zehn Jahren eingeführte Protokoll Pflicht, sagt die einschlägige Vertriebsrichtlinie IDD, die den Job der Policenverkäufer regelt.

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