Wer nach dem jüngsten Terroranschlag auf den viel frequentierten Flughafen Atatürk in Istanbul seinen Türkei-Urlaub stornieren will, ist auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen. Eine Reiserücktrittsversicherung würde in diesem Fall nicht aufkommen. Der Grund: das auswärtige Amt hat bisher keine Reisewarnung für die Türkei herausgegeben. Zwar rät die Behörde in Istanbul, Ankara und anderen Großstädten der Türkei zu erhöhter Vorsicht – insbesondere auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen. Aber in diesem Fall muss die Reiserücktrittsversicherung nicht für die Kosten aufkommen.

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Landesweit sei weiter mit terroristischen Anschlägen zu rechnen, heißt es auf der Seite des Auswärtigen Amts. Wer aufgrund des jüngsten Anschlages in Istanbul sowie andauernder Gefahr für Anschläge nicht fliegen wolle, müsse die Reise stornieren und die Stornokosten bezahlen, erklärt Rechtsanwalt Kay Rodegra am 29. Juni in der ZDF-Sendung "Volle Kanne". Da das Auswärtige Amt bisher keine konkrete Reisewarnung für die Türkei herausgegeben hat, bedeutet das für Urlauber: Sie können nach dem Anschlag in Istanbul am Dienstag, 28. Juni 2016 nicht wegen höherer Gewalt von der Reise zurücktreten. Ihr Versicherer kommt auch nicht für Rücktrittskosten auf.

Im Allgemeinen zählen neben Naturkatastrophen auch politische Unruhen und Krieg zum Status der 'höheren Gewalt'. Solange Anschläge wie der am Istanbuler Flughafen nicht zu einer offiziellen Reisewarnung führen, werden einzelne Anschläge in der Regel als allgemeines Lebensrisiko gewertet, wissen die Experten vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Reiserücktrittskostenversicherung greift bei einer Reisestornierung aufgrund höherer Gewalt nicht

Grundsätzlich sei die Reiserücktrittskostenversicherung die falsche Art, sich gegen Vorfälle, basierend auf dem Status 'höhere Gewalt', abzusichern. Dafür sei sie auch nicht gedacht, meldet der GDV. Vielmehr erstattet diese die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, wenn eine gebuchte Pauschalreise nicht angetreten werden kann – beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, wegen eines Todesfalles in der Familie oder wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes.

Man könne zusätzlich noch eine Reiseabbruchversicherung abschließen. Auch diese gibt allerdings keine Sicherheit im Falle eine Anschlages. Sie ersetzt die entstehenden Mehrkosten, wenn man wegen vorzeitiger Rückreise bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen kann oder wenn der Urlauber, etwa wegen einer Krankheit, zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen ist.

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Alternative: Hoffen, dass der Reiseveranstalter eine Veranstalterhaftpflicht-Police abgeschlossen hat

Die Türkeiurlauber können jetzt darauf hoffen, dass ihr Reiseveranstalter selbst wegen höherer Gewalt Reisen in entsprechende Gebiete storniert. Risiken, wie Anschläge, die zum Ausfall einer Reise führen können, kann der Veranstalter über eine Veranstalterhaftpflicht-Police abdecken. Erstattet werden die Stornokosten, die dem Reiseveranstalter entstehen, wenn zum Beispiel Flüge gebucht, Zimmer reserviert oder Dienstleister beauftragt waren und dann abgesagt werden müssen. Diese kann er dann wieder an den Buchenden ausschütten, so die Erklärungen des GDV.

gdv.de

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