Vorsorgesparer tappen weiter im Dunkeln, wenn sie die Kosten von Privatrenten vergleichen wollen. Grund ist, dass die sogenannten Effektivkosten, zu deren Ausweisung die Versicherer seit dem 1. Januar 2015 gesetzlich verpflichtet sind, von den Anbietern teils völlig willkürlich berechnet werden. Zu dieser Einschätzung kommt die Studie „Wie wirkt das Lebensversichherungs-Reformgesetz? Update 2016“ des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), einer Denkfabrik, die von der Deutschen Bank mitfinanziert wird. Die 108seitige Studie kann auf der Webseite des Institutes heruntergeladen werden.

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Transparenz hat sich gegenüber letztem Jahr sogar verschlechtert

Gegenüber der letzten Studie vor 12 Monaten habe sich die Transparenz der Tarife sogar verschlechtert, heißt es in einer Pressemeldung des Institutes. Schon damals hatten die Forscher die fehlende Vergleichbarkeit der Effektivkosten kritisiert. Den schwarzen Peter schiebt das Institut der Bundesregierung zu: Diese habe bei Einführung der Effektivkosten-Quote versäumt, den Versicherern eine einheitliche Berechnungsmethode per Gesetz vorzuschreiben.

Zwar habe es seither Bemühungen seitens der Versicherungsbranche gegeben, die Ausweisung der Kosten zu vereinheitlichen. Doch diese habe die Verwirrung der Kunden eher verstärkt. Der Grund: Nachdem der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) im Oktober 2015 eine Berechnungshilfe zur Verfügung gestellt hatte, korrigierten manche Versicherer ihre Angaben und wiesen gegenüber ihren Kunden niedrigere oder höhere Effektivkosten aus – ohne, dass sich die Kosten tatsächlich geändert hätten. Ein Trauerspiel nach Einschätzung von Studienleiter Mark Ortmann: „Verbraucher können beim besten Willen nicht verstehen, warum sich die Effektivkosten ändern, obwohl beitragsbezogene Kosten unverändert geblieben sind“.

Einige Versicherer würden freilich weiter nach eigenem Gusto rechnen. Unklarheiten bestehen zum Beispiel darüber, wie die Zuschläge bei monatlicher Beitragszahlung zu behandeln sind. Das DIA-Urteil fällt vernichtend aus. „Ohne eine standardisierte, anbieterunabhängige Berechnungsvorgabe sind die heute ausgewiesenen Effektivkosten unbrauchbar“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

Ein neuer Standard kommt – nur für Riester- und Basisrenten

Abhilfe könnte ein Berechnungsstandard schaffen, den die Produkinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) vorgeschlagen hat. Im Auftrag des Bundesfinanzministeriums hat die gemeinnützige GmbH eine einheitliche Rechenmethode für Effektivkosten vorgeschlagen und veröffentlicht, ab dem kommenden Jahr soll diese für Riester- und Basisrenten verbindlich werden.

Das Problem: Für ungeförderte Rentenversicherungen soll der neue Standard ausdrücklich nicht gelten. So bleibt nur die Hoffnung, dass die Anbieter freiwillig auch hier dem Vorschlag des PIA folgen werden. Geschieht dies nicht, werden die Effektivkosten für staatlich geförderte und ungeförderte Produkte unterschiedlich berechnet. Studienautor Ortmann dazu: „Dann ist das Chaos perfekt.“

Auch Verbraucherzentrale Hamburg bemängelte Intransparenz

Wie stark die ausgewiesenen Effektivkosten bei den Versicherern von der Berechnungsmethode abhängen, hatte im August 2015 auch eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg gezeigt. Untersucht wurden die Konditionen für eine Lebensversicherung mit einer monatlichen Sparrate von 100 Euro und dreißigjähriger Laufzeit.

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Zwei Beispiele: Die DEVK Lebensversicherung wies für ihre Police eine Effektivkostenquote von 0,44 Prozent aus und behielt von den eingezahlten 100 Euro jeden Monat 11,93 Euro ein. Cosmos-Direkt, für dessen Angebot die Kennziffer mit 0,43 Prozent nur wenig darunter lag, verlangte hingegen nur 6,45 Euro pro Monat. Ein Unterschied von mehr als 1.970 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit - dennoch nannten beide Versicherer eine nahezu identische Effektivkostenquote.

DIA

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