In Maklerbetrieben fehle es oft an Vorsorgevollachten oder Unternehmertestamenten. Zudem würden in vielen Fällen Personen bevollmächtigt, die in dieser konkreten Notlage weder emotional nach fachlich die Fähigkeit besitzen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens.

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An dieser Stelle will das Münchener Unternehmen ansetzen. Im Falle einer Notlage übernehme das Institut treuhänderisch die Interessen des Inhabers. Dazu gehöre die Umsetzung des operativen Notfallplans und gegebenenfalls den Verkauf des Maklerunternehmens. Dies geschehe auf der Basis der dann geltenden Gesetze und steuerlichen Rahmenbedingungen sowie der dann vorherrschenden Marktsituation. Überdies bekräftigte das Unternehmen, dass es nicht selbst als Käufer oder Besitzer eines Maklerunternehmens auftreten wolle.

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