Unwetter - Elementarschäden

In der Beratungsdokumentation wird nicht selten nur auf einen Teil von Überschwemmungsschäden hingewiesen. Zur Gefahr Überschwemmungen gehört jedoch nicht nur die Überschwemmung durch ausufernde Gewässer, sondern auch die Gefahr der Überschwemmung durch Starkregen und Rückstau. Versicherungsvermittler und Versicherungsberater tun gut daran ihre Kunden vollständig und nachweislich zu informieren; Verbraucher tun gut daran von sich aus tätig zu werden. Natürlich können Verbraucher und Unternehmer erwarten, dass sie in der Sache vollständig und richtig von ihrem Versicherungsvermittler/-berater informiert werden, aber:

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Verbraucher und Unternehmer stehen auch in Eigenverantwortung

Trotz Beratung von Versicherungsvermittlern/-beratern ist von Verbrauchern/Unternehmern auch ein gewisses Maß an Eigeninitiative zu erwarten. Gerade derzeit sind die Nachrichten wieder voll von Meldungen zu Unwetterschäden. In der 900-Seelen-Gemeinde Braunsbach in Süddeutschland wurden am Wochenende bei einem Unwetter Autos von den Flutmassen mitgerissen, viele Häuser sind einsturzgefährdet und mussten evakuiert werden (siehe Video).

Unter diesen Gegebenheiten ist es auch Verbrauchern/Unternehmern zumutbar, zumindest zum Telefonhörer zu greifen und ihren Versicherungsvermittler/-berater um Überprüfung der Unterlagen dahingehend zu bitten, ob z.B. auch die Gefahr der Überschwemmung durch Starkregen/Rückstau mitversichert ist. So z.B. im Bereich der Wohngebäude- und Hausratversicherung; bei Unternehmern z.B. in Sachen Gebäude-, Betriebsinhalts- und Maschinenversicherung.

Elementarschäden - Keine staatliche Hilfe bei Möglichkeit der Eigenabsicherung

Noch immer gehen viele Verbraucher und Unternehmer davon aus, dass im Fall einer Überschwemmung der Staat mit Hilfen einspringt. Diese Denkweise kann sich als böser Irrtum herausstellen. Die Justizminister der Länder haben im Juni 2015 empfohlen, dass zukünftig berücksichtigt werden soll, ob die Betroffenen eine Versicherung hinsichtlich der Absicherung von Schäden durch Hochwasser zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen hätten abschließen können.

Beispiel Sachsen: Eine neue sächsische Richtlinie gibt den Bürgern große Eigenverantwortung bei der persönlichen Absicherung gegen Naturkatastrophen. Wer sich selbst nicht ausreichend versichert, kann von staatlicher Seite keine Unterstützung erwarten. Ausnahmeregelungen sind wohl nur noch dann möglich, wenn nachweisbar keine Versicherung das Risiko übernimmt. Merke: Wer sich nicht selbst um Versicherungsschutz bemüht läuft Gefahr, auch finanziell nasse Füße zu bekommen.

Versicherungsbote berichtete bereits mehrfach

In vielen Artikeln wurde immer wieder zum Thema Elementarschadenschutz berichtet. Hier eine kleine Auswahl:

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