Aus Sicht der Pflegebedürftigen:

Wenn Kinder die Eltern besuchen und sich dabei hauptsächlich über Geld unterhalten, bedrückt das die Stimmung und die Pflegebedürftigen bekommen das in den meisten Fällen mit. Altenpfleger berichten, wie dramatisch es für die Gäste ist, wenn nachdem das Vermögen aufgebraucht ist, die Kinder „Oma Ihr klein Häuschen“ verkaufen. Zuerst muss der Hausstand aufgelöst werden, dann wird renoviert, dann verkauft. – Und der Gast im Heim fragt das Pflegepersonal, was er wohl im Leben falsch gemacht hätte und wie er nun sparen könnte. Vielleicht an der Zahnpasta?

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Bei Familien mit mehreren Kindern:

Nirgends ist Einkommen und Vermögen so heterogen wie bei Familien. Zahlen muss, wer fleißig oder sparsam ist. Derjenige, der munter konsumiert und das Leben genießt, ist beim Elternunterhalt der Gewinner. Streit ist also vorprogrammiert! Derjenige, der zahlt, kann zwar durch die gesamtschuldnerische Haftung seine Geschwister zur Kasse bitten. Doch ein Erbe ist auch nicht mehr zu erwarten. Zu erwähnen bleibt die Tatsache, dass die Eltern zu diesem Zeitpunkt noch leben und den Streit wahrscheinlich mitbekommen.

Bei Patchwork-Familien:

Nachdem das Vermögen des Pflegebedürftigen verbraucht ist, zahlt der/die neue/r Partner/in. Das ist zunächst nichts Ungewöhnliches, denn Ehepartner sind schließlich füreinander da. Doch wenn es Kinder gibt, bedeutet das für das Stiefkind, dass das Vermögen von Vater oder Mutter nun an den neuen Partner fließt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder für den eigenen Elternteil selbst zur Kasse gebeten werden, steigt damit jeden Monat – und das Erbe schmilzt dahin.

Bei vermögenden Kinderlosen:

Wer glaubt, dass Kinderlose keine Vorsorge aufgrund des Vermögens treffen sollten, liegt falsch. Kinderlose werden später oft auf einen fremden Betreuer angewiesen sein. Dieser trifft dann höchstpersönliche Entscheidungen für den Betreuten. Tatsche bleibt, dass es für den Betreuer sehr viel leichter ist, mit einer ausreichenden Liquidität umzugehen als zu überlegen, welches Vermögen herangezogen wird – besonders wenn das für Babyboomer beliebte Immobilienvermögen veräußert werden muss. Zweiter bedeutender Grund für eine ausreichende Pflegeversicherung besteht darin, dass der vermögende Kinderlose häufig mit einer Stiftung folgendes erreicht: er hinterlässt Spuren und kann Vermögen ohne Abzug der Schenkungs- und Erbschaftsteuer erhalten. Voraussetzung ist, dass er selbst ausreichend versorgt ist.

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Für Frauen:

Es ist nichts Neues, dass Männer immer noch meinen, von ihren Frauen auch im hohen Alter und bei Pflegebedürftigkeit versorgt zu sein. Und für Frauen gilt schon immer, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit die letzten Lebensjahre allein verbringen. In einer Welt mit geringer eigener Rente, der häufigen Kürzung der Witwenrente und dem Singledasein, hängt viel Lebensqualität von der Liquidität ab. Das gilt im besonderen Maß, wenn die Hilfe von Dritten an der Tagesordnung steht.

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