Das Beratungsunternehmen Mercer hat sich die neuen Gutachten der Regierung angeschaut und berichtet auf seiner Internetseite: Eine weiter geförderte Betriebsrente (bAV) ist aus Sicht der Experten von Mercer notwendig, um besonders Geringsverdiener und kleinen Firmen in das System zu holen. Vor allem ein verpflichtender Zuschuss des Chefs werde die bAV weiter verbreiten. Dieser dürfe aber die vom Unternehmen eingesparten Sozialabgaben nicht übersteigen. Das von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) propagierte Sozialpartnermodell schaffe Vertrauen und sei besonders geeignet, die weitere Verbreitung der bAV zu fördern. Eine reine Beitragszusage ohne Garantien "ist aus Sicht der Arbeitgeber ohne Risiko" (Mercer).

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Gut für Geringverdiener

Ohne Garantien in den Zusagen böten sich "letztlich auch dem Arbeitnehmer Aussicht auf höhere Versorgungsleistungen, denn Garantien mindern – nach den Erfahrungen der Vergangenheit – langfristig die Rendite der Kapitalanlage". Besonders geeignet ist aus Sicht von Mercer das vorgeschlagene Opt-Out-Sytem, bei dem jedem Mitarbeiter von der Firma eine Betriebsrente automatisch angeboten wird, "und ein zumindest teilweiser Verzicht auf die Anrechnung auf die Grundsicherung nimmt gerade Geringverdienern ein Hemmnis (oder eine Ausrede)."

Unternehmen sollen laut Studie künftig auch bestehende Rentenzusagen in das Sozialpartnermodell übertragen können und sich - vor allem ihre Bilanzen - von zum Teil drückenden Pensionslasten befreien können. Hier warnt Mercer: Eine Übertragung mit dem gemäß Betriebsrentengesetz (BetrAVG, § 4 Abs. 5 Satz 1) zu ermittelnden Wert "führt bei aktueller Zinslage überwiegend zu einer Reduktion nicht nur der zukünftigen, sondern auch der schon erworbenen Anwartschaften. Dies gilt besonders bei lang laufenden Rentenzusagen. Ob dies durch die tarifliche „Genehmigung“ gedeckt ist, ist zumindest nicht sicher."

Diskriminierung bei Pensionsrückstellungen

Und genau zu diesen Direktzusagen spricht Mercer von "diskriminierenden Rahmenbedingungen... , die dem Finanzierungsvolumen nach immer noch die Hälfte der gesamten deutschen bAV ausmacht. Insbesondere der hohe Rechnungszins für Pensionsrückstellungen von sechs Prozent in der Steuerbilanz ist im Hinblick auf den immer weiter fallenden Zins in HGB- und IFRS-Abschluss nicht hinzunehmen und sollte daher bei der Reform ebenfalls berücksichtigt werden."

Für das Gutachten vom Bundesfinanzministerium zeichnet Prof. Dirk Kiesewetter verantwortlich. Titel: „Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung“. Das zweite Gutachten hat den Titel „Rechtsgutachten zu dem ‚Sozialpartnermodell Betriebsrente‘ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales" von Prof. Peter Hanau und Dr. Marco Arteaga. Mercer zweifelt, "ob die Bundesregierung die Kraft besitzt, die bAV-Reformen zügig anzugehen und noch in diesem Jahr umzusetzen". Es könne am Ende zu einem Aufschub in die nächste Legislaturperiode und zu einer umfassenden Reform der Altersversorgung unter Berücksichtigung aller drei Säulen kommen.

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In der kommenden Woche findet in Berlin die Jahrestagung der Arbeitsgemeinschafteinschaft für bAV statt. Dort kommen Dr. Michael Meister (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, und Yasmin Fahimi (SPD), Nahles' Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, sowie die Gutachter Kiesewetter und Marco Arteaga zu Wort. Zuletzt hatten Meister und Fahimi die bAV-Branche auf der bAV-Handelsblatt-Tagung noch brüskiert, weil sie die jetzt veröffentlichten Gutachten nicht mitgebracht hatten.

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