Osterfeuer gehen auf die christliche Tradition zurück und wurden erstmals 1559 bezeugt. Die Osterkerze, mit der ein Priester ursprünglich den Holzstoß angezündet hat, soll dabei Christus als Licht der Welt verdeutlichen, das den Gläubigen den Weg vom Tod zum Leben weist.

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Die Ursprünge des Brauchs stammen gar aus vorchristlicher Zeit, denn schon die Heiden begrüßten mit rituellen Feuern den Frühling und hofften auf fruchtbare Tage. Aber längst haben sich die feuchtfröhlichen Zusammenkünfte von ihrer spirituellen Bedeutung gelöst und sind Anlass für geselliges Zusammensein. Nicht selten wird bei den Zusammenkünften ordentlich geschmaust und getrunken.

Strenge Brandschutzregelungen für das Osterfeuer

Doch wo offenes Feuer entzündet wird, gibt es auch Risiken. Deshalb unterliegen Osterfeuer sehr strengen Brandschutzregelungen. Üblicherweise gilt: Wer in seinem eigenen Garten ein solches Feuer entzünden will, muss dies beantragen! Ansprechpartner sind die lokalen Ordnungsämter oder Feuerwehren. Häufig wird eine derartige Veranstaltung nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt, etwa dass sie öffentlich zugänglich ist und der Brauchtumspflege dient.

Selbst dann müssen strenge Auflagen beachtet werden. Feuer in der Nähe von Wäldern oder Autobahnen sind tabu: der Sicherheitsabstand muss mindestens 100 Meter betragen. Auch zu Gebäuden und Straßen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Wer Abfälle, Sperrmüll, Bauholz oder frischen Bauschnitt verbrennt, der riskiert ein saftiges Bußgeld oder sogar einen Feuerwehreinsatz. Das gilt auch dann, wenn Verkehrswege behindert werden, etwa durch starke Rauchentwicklung.

Als selbstverständlich sollte gelten, das Feuer bis zum Erlöschen zu beaufsichtigen. Auch Kinder haben in der Nähe der Feuerstelle nichts zu suchen! Gefährlich ist die weit verbreitete Praxis, Strohballen als Sitzgelegenheiten in Feuernähe zu verwenden. Sie könnten allein durch die Hitzeeinwirkung Feuer fangen – und dann wird es schnell heiß unter dem Po. Beim Verlassen einer Feuerstelle ist die Glut zu löschen und mit Erde abzudecken. Um das Feuer zu ersticken, eignet sich am besten Sand.

Kommunen erheben zunehmend Gebühren

Wie der Westdeutsche Rundfunk berichtet, erhebt eine zunehmende Zahl an Kommunen Gebühren für das Entzünden von Osterfeuern, speziell von Vereinen und Privatpersonen. Dies nicht ohne Hintergedanke, wollen sie doch die Feuer zum Schutz der Umwelt eindämmen.

Eine Bedrohung bedeuten die Feuer zum Beispiel für Tiere. Aus Gründen des Tierschutzes erlauben viele Ämter das Aufschichten des Holzhaufens erst kurz vor dem Entzünden. Schließlich können Igel, Blindschleichen, kleine Vögel oder andere Lebewesen das Holz als Unterschlupf entdecken und qualvoll in den Flammen umkommen. In einigen Orten muss sogar die Feuerwehr vor Ort sein, damit die Flammen lodern dürfen.

Wenn alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden, steht dem geselligen Zusammensein mit Freunden und Familie nichts mehr im Wege. Wer privat ein Feuer entzündet, sollte zusätzlich Vorsorge treffen, dass es einen oder mehrere Verantwortliche für das Feuer gibt, die das Abbrennen überwachen. Im nüchternen Zustand, versteht sich.

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Abgebrannt werden darf nur naturbelassenes Holz, von dem die Blätter entfernt wurden. Ein absolutes No-go ist das Entzünden von beschichteten oder mit Holzschutzmitteln behandelten Latten und Balken. Hier entwickeln sich beim Abbrennen giftige Gase, die Mensch und Umwelt schaden. Das Verbrennen von Abfällen, etwa alten Matratzen oder Reifen, ist ebenfalls zu unterlassen.

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