Ein Anleger hatte in dem Fall, von dem das Wirtschaftsmagazin „Capital“ berichtet, 50.000 Euro in eine Beteiligung an dem Rohöltanker namens Margara investiert. Das war den Angaben zufolge im Jahr 2004. Später hat der Anleger M.M. Warburg verklagt und vom Oberlandesgericht (OLG) Hamburg im Jahr 2013 wegen „fehlerhafter Beratung“ Recht bekommen. Die Bank habe laut OLG "ganz erhebliche Provision und damit einen echten, aufklärungspflichtigen Kick-back bezogen".

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Verjährung beginnt erst mit Kenntnis der Kick-Backs

Der Anleger sei „vorab nicht umfassend über Vermittlungsprovisionen informiert worden“, schreibt „Capital“, das in seinem April-Heft ausführlich über den Fall berichtet. Der Vorgang sei auch nicht verjährt gewesen; vielmehr habe die dreijährige Verjährungsfrist des Geschäfts für den Anleger erst mit Kenntnis der Kick-Backs begonnen. Diese Kenntnis habe der Anleger erst viel später im Verlauf des Gerichtsstreits erlangt.

Nun stehen dem Anleger den Angaben zufolge Schadenersatz und Zinsen zu. „Capital“ bezeichnet das jetzt rechtskräftige Urteil zugunsten des Anlegers als „wegweisend für Schadenersatzansprüche bei geschlossenen Fonds, wenn Anleger und Berater im Vorfeld über das Agio verhandelt haben“. Letzteres bezieht sich auf ein Detail im vorliegenden Fall. Dort hatte der Anleger gegenüber der Bank das Agio (also die ihm bekannte Provision) heruntergehandelt. Dem Bericht zufolge haben deutsche 275.000 Anleger mehr als 30 Milliarden Euro in Schiffsfonds eingezahlt. Viele dieser Fonds gerieten infolge der Wirtschaftskrise seit 2007 in Notlage.

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