Der neue Rechtsschutz für Privatpersonen soll für den Ein- oder Verkauf im Web gelten. Ebenso soll eine Absicherung gegen Rufschädigungen im Netz integriert sein. Bei einem verdächtigen Fund könne der Kunde auf Wunsch einen Hinweis per E-Mail erhalten. Zudem würde bei der Sperrung beziehungsweise der Löschung dieser Funde geholfen.

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Auch die Kosten für die Verteidigung in einem Strafverfahren wegen angeblich unerlaubter Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildern will der Versicherer übernehmen, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens.

ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG

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