Versicherungsbote: Sehr geehrter Herr Klotz, wie gehen Sie als mit dem Thema Weiterbildung für Vertriebspartner um?

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Herr Klotz: Wir bieten als Maklerpool sowohl Online-, wie auch Präsenz-Weiterbildungen an. Außerdem nehmen wir an der DKM als Aussteller teil und informieren unsere Makler auch über diesen Weg. Insgesamt erreichen wir pro Jahr ca. 50 Prozent unserer Makler mit unseren Angeboten. Eine Kontrolle, ob Makler sich weiterbilden, führen wir nicht durch. Solange es dazu keine gesetzliche Regelung gibt, entscheidet letztendlich der Makler selbst.

Werden Vertriebspartner bei der Weiterbildung unterstützt?

Unsere eigenen Weiterbildungsangebote sind für die teilnehmenden Makler kostenfrei. Dies gilt sowohl für Makler, die bei uns bereits angebunden sind, wie auch für Makler, die nicht an unseren Pool angebunden sind. „Fremde“ Weiterbildungsangebote werden von uns begrüßt, eine Unterstützung des Maklers dazu erfolgt allerdings nicht.

Gibt es eigene Weiterbildungsangebote, wenn ja in welcher Form?

Außer den angebotenen Weiterbildungen unter Pkt. 1 bieten wir ab 2016 zahlreiche „Maklerfrühstücke“ an, bei denen wir Weiterbildung im kleinen Kreis durchführen.

Was halten Sie von der Brancheninitiative „gut beraten“?

Die Brancheninitiative „gut beraten“ ist keine Brancheninitiative, sondern eine Initiative von Versicherungsunternehmen. Nachdem „gut beraten“ jetzt einige Zeit läuft, wissen wir, dass diese Initiative der Weiterbildung mehr schadet als nützt. Leider legen die meisten der teilnehmenden Vermittler nur noch Wert auf die Bewertung durch Weiterbildungspunkte und nicht mehr auf den Inhalt der Weiterbildung.

Ist der Maklerpool bei „gut beraten“ akkreditiert?

Wir werden uns bei „gut beraten“ nicht akkreditieren lassen.

Aktuelle Weiterbildungsangebote stehen z.T. im Verdacht Punkte auch für Produktschulungen zu vergeben. Ist das gerechtfertigt – Warum?

Die Vergabe von Weiterbildungspunkten ist in keinem Fall gerechtfertigt, da dies zu Auswüchsen führt, die ich unter Pkt. 4 versucht habe zu erläutern. Generell gehören zur Weiterbildung auch Produktschulungen. Auch für einen Versicherungsmakler ist es wichtig zu wissen, mit welcher Intention der Versicherer die Produkte kreiert hat und welche Besonderheiten diese Produkte beinhalten. Versicherungsmakler müssen aber in jedem Fall einen Großteil ihrer Weiterbildung unabhängig von Versicherungsunternehmen absolvieren.

Bedarf es einer Produktgeber-unabhängigen Weiterbildung speziell für Makler?

Die Angebote an Produktgeber-unabhängiger Weiterbildung sind vielfältig. Jede derartige Initiative muss unterstützt und gefördert werden.

IDD – Wie steht der Maklerpool zu dieser Richlinie? Wie sollte die Umsetzung in deutsches Recht optimaler Weise aussehen?

Interessant für uns als Sachpool ist bei der IDD lediglich der Bereich der Weiterbildung. Provisionsabgabeverbot oder –offenlegung spielt für uns keine Rolle. Bezüglich der Weiterbildung würden wir es begrüßen, wenn die Kontrolle dazu bei den IHKen stattfinden würde. Eine eindeutige Regelung der Zulassung zur Vermittlung, die die sogenannte „Schwarzvermittlung“ unterbindet, wäre aus unserer Sicht dringend notwendig gewesen. Leider werden wir uns mit diesem Problem auch in der Zukunft auseinandersetzen müssen.

Reichen Ihrer Meinung nach 15 Std. Weiterbildung im Jahr oder bedarf es einer regelmäßigen Prüfung der Sachkunde?

Aus unserer Sicht ist jegliche Festlegung von Weiterbildungsstunden kontraproduktiv. Jeder Makler, der die 15 Stunden absolviert hat, kann sich dann zurücklehnen und ist der Meinung alles notwendige getan zu haben. Besser wäre es, im Streitfall die entsprechende Weiterbildung im konkreten Bereich zu überprüfen. Vielleicht würden dann auch nicht mehr so viele Vermittler mit einem übergroßen „Bauchladen“ umherlaufen und Produkte vermitteln, von denen sie nichts verstehen.

Welche Inhalte sollten solche Schulungen haben?

Inhalte von Schulungen müssen sich am Bedarf des Kunden und dem Vergleich der verschiedenen Produkte und deren Bedingungen ausrichten. Schließlich soll der Makler von Gesetzes wegen seinem Kunden entsprechend beraten können. Wichtig sind auch Schulungen, die die kaufmännische Führung eines Maklerbüros etc. beinhalten.

Aktuell sind im Rahmen der Brancheninitiative „gut beraten“ hauptsächlich Ausschließlichkeitsvertreter als „Punkte-Jäger“ aktiv. Es gibt für die Vergabe von Weiterbildungspunkten noch keine rechtlich Grundlage. Wie stehen Sie dazu?

Es gibt auch unter den Maklern viel zu viele „Punkte-Jäger“! Mir sind Beispiele bekannt, wo Vermittler Online-Schulungen am PC laufen lassen, ohne vor dem PC zu sitzen. Leider gibt es Versicherer, die dafür auch noch Punkte vergeben. Das Ergebnis sind Vermittler mit Punkten und ohne Weiterbildung.

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Die Fragen stellte Jenny Müller