Versicherungsbote: Herr Berndt, der Verhaltenskodex wurde vor einer Weile initiiert. Warum war die Einführung des GDV-Kodex notwendig?

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Herr Berndt: Ein wesentliches Ziel des GDV-Verhaltenskodexes ist die Sicherstellung der Beratungsqualität. Der Kodex verpflichtet die Versicherungsunternehmen, nur noch mit solchen Vermittlern zusammenzuarbeiten, die Compliance- und Verhaltensregeln für sich formuliert haben und sich auch danach verhalten.

Versicherungsunternehmen sind bereits seit Längerem gesetzlich verpflichtet, Complianceregelungen aufzustellen. Das gilt auch für uns. Ein Beispiel ist die Insurance Distribution Directive (IDD). Die Kundenberatung soll bedarfsgerecht, fair und transparent sein und ethischen Grundsätzen folgen. Deswegen haben nicht nur der GDV, sondern auch nennenswerte Vermittlerverbände eigene Compliance- und Verhaltensregeln verabschiedet. So zum Beispiel der VDVM oder der BVK mit seiner Initiative eines Ehrbaren Kaufmanns.

Wie sind die Erfahrungen mit dem GDV-Kodex? Hat sich die Wahrnehmung auf Kundenebene dadurch verändert?

Für unsere Geschäftspartner, die zum überwiegenden Teil als Versicherungsmakler tätig sind, brachte der Kodex keine großen Überraschungen mit sich. Die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bzw. in der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermVO) regulierten Verhaltensweisen, wie zum Beispiel die ordnungsgemäße Legitimation des Vermittlers beim Kunden, eine bedarfsgerechte Kundenberatung und die Dokumentation des Beratungsgesprächs, sind seit Jahren gelebte Praxis unserer Geschäftspartner.

Über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus sind wir in der Pflicht, uns die Weiterbildungsaktivitäten unserer Geschäftspartner nachweisen zu lassen. Wir selbst bieten unseren Geschäftspartnern im Rahmen der Brancheninitiative "gut beraten" eine Reihe von Weiterbildungsmaßnahmen an, die für deren Beratungstätigkeit von großem Nutzen sind. Nach unseren Erfahrungen wirkt sich dies auch in der Wahrnehmung der Kunden positiv aus.

Aus der Maklerschaft kommt die Kritik, dass der GDV-Kodex teilweise nicht für sie anwendbar ist. Stimmen Sie dem zu? Wie stehen Sie zum vom GDV definierten Verhaltenskodex?

Der GDV-Kodex richtet sich nicht an die Versicherungsmakler, sondern an die Versicherungsunternehmen. Wir als Versicherungsunternehmen, das ausschließlich mit unabhängigen Versicherungsmaklern zusammenarbeitet, bringen mit dem Beitritt zum Kodex zum Ausdruck, dass die gesetzlichen Regelungen, die für eine Qualitätsberatung gelten, auch für uns maßgeblich sind.

Wir sind dem Verhaltenskodex des GDV für den Vertrieb von Versicherungsprodukten zum 1. Oktober 2013 beigetreten. Adressat des Kodex sind die Versicherungsunternehmen, die die dort beschriebenen Grundsätze für sich und für die Zusammenarbeit mit ihren Geschäftspartnern als verbindlich anerkennen.

In dem von anerkannten Vermittlerverbänden (VDVM, BVK und VOTUM) formulierten „Basis-Kodex“ werden im Wesentlichen die Inhalte des Verhaltenskodex des GDV aufgenommen, soweit diese Vermittlungsaktivitäten betreffen. Wir geben unseren Geschäftspartnern diesen Basis-Kodex zur Kenntnis, werben um die Einhaltung der dortigen Regeln und empfehlen ihnen, diesen für ihr Haus zu übernehmen.

Erkennen Sie weitere bzw. andere Kodizies an? Welche?

Wir stellen fest, dass eine Reihe von Vermittlerverbänden und -verbünden, wie z. B. VEMA, VDVM, BvK, fairsicherungsmakler e.V., etc. eine sehr hohe Beratungs- und Geschäftsqualität sicherstellen möchten. Daher empfehlen sie ihren Mitgliedern eigene Compliance- und Verhaltensregeln. Diese haben wir in nahezu allen Fällen akzeptiert. Dies bestätigen wir dann auch unseren Geschäftspartnern in jedem Einzelfall.

Kennen Sie den Kodex des Versicherungsboten „Ehrbarer Versicherungsmakler und Ehrbarer Finanzanlagenvermittler“?

Ja. Der Kodex des Versicherungsboten entspricht inhaltlich dem GDV-Verhaltenskodex. Dies haben wir unseren Geschäftspartnern, die diesen Kodex als für sich verbindlich anerkennen, jeweils schriftlich bestätigt.

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Die Fragen stellte Jenny Müller

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