Hochwasser - Keine Hilfe vom Staat

Noch immer gehen viele Verbraucher davon aus, dass im Fall einer Überschwemmung der Staat mit Hilfen einspringt. Diese Denkweise kann sich als böser Irrtum herausstellen. Die Justizminister der Länder haben im Juni 2015 empfohlen, dass zukünftig berücksichtigt werden soll, ob die Betroffenen eine Versicherung hinsichtlich der Absicherung von Schäden durch Hochwasser zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen hätten abschließen können. Beispiel Sachsen: Eine neue sächsische Richtlinie gibt den Bürgern große Eigenverantwortung bei der persönlichen Absicherung gegen Naturkatastrophen. Wer sich selbst nicht ausreichend versichert, kann von staatlicher Seite keine Unterstützung erwarten. Ausnahmeregelungen sind wohl nur noch dann möglich, wenn nachweisbar keine Versicherung das Risiko übernimmt. Merke: Wer sich nicht selbst um Versicherungsschutz bemüht läuft Gefahr, auch finanziell gewaltig nasse Füße zu bekommen.

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Keine Hilfe - Gilt nicht nur für Eigenheimbesitzer

Die vorstehenden Regelungen gelten generell und nicht nur für Besitzer eines Eigenheims. Dementsprechend sollten sich auch die nachfolgenden Gruppen dringend selbst um Versicherungsschutz bemühen:

  • Mieter einer Wohnung, die im Souterrain, Erdgeschoss oder einer niederen Etage liegen (z.B. in Sachen Hausratversicherung),
  • Gewerbetreibende mit ebenerdigen oder gar unter Erdgleiche liegenden Produktionsstätten, Büros, Ladeneinrichtungen etc.,
  • Besitzer gewerblicher Gebäude,
  • Besitzer von Mehrfamilienhäusern,
  • etc.

Informieren Sie sich selbst

Das Internet hält mittlerweile viele Informationen in Sachen Hochwassergefahren durch ausufernde Gewässer, Starkregen, Grundwasser etc. bereit. Eine durchaus übersichtliche Gefahrenkarte findet sich z.B. auf der Homepage des Geoportals. Allgemeine Hinweise zu Hochwassergefahren lassen sich auf der Seite Hochwasserpass finden, einer Initiative des Vereins Hochwasser Kompetenz Centrum e.V (HKC).

Sind gefährdete Objekte wirklich nicht versicherbar?

Einige Versicherer bieten mittlerweile auch Versicherungsschutz in problematischen Hochwassergebieten an (ZÜRS-Zonen 3 und 4). Dafür muss Ihr Versicherungsvermittler in den meisten Fällen ein spezielles Angebot einholen. Versicherungsmakler und Versicherungsberater bieten hier die größte Auswahl an. Die Angebote inklusive Versicherungsschutz bei Hochwasser sind selbstverständlich preisintensiver als Angebote ohne diesen Schutz. Zu bedenken ist jedoch stets, dass der Staat eben wohl keine Hilfe mehr gewähren wird, wenn Versicherungsschutz für das Risiko möglich gewesen wäre.

Hochwasser ist viel

Nicht nur sogenannte "ausufernde Gewässer" fallen unter die Begriffe Hochwasser bzw. Elementarrisiko. Auch ins Gebäude eindringendes Wasser durch Starkregen ist ein Elementarrisiko. Schäden durch Starkregen können in allen Gebieten auftreten – dies wird gern und oft sträflich vergessen. In diesem Zusammenhang sind auch Schäden durch Rückstau zu nennen.

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Lassen Sie sich beraten – jetzt!

Da sich die Gefahren und damit auch die zu versichernden Risiken unterteilen sollten sich Verbraucher und Gewerbetreibende ganz unbedingt von einem Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater beraten lassen. Bestehen Sie - ganz gleich in welcher Versicherungsangelegenheit - auf einer Dokumentation der Beratung. Die Dokumentation ist gesetzlich verpflichtend und dient als Nachweis ob und zu welchen Gefahren Sie beraten worden sind.

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