Das Prinzip ist einfach und den Kunden bestens vertraut: Wer mit einer Serviceleistung zufrieden ist, kann einen Anbieter im Netz mit bis zu 5 Sternen bewerten. Oder eben mit einem oder zwei Sternen abstrafen, wenn der Service nicht den Wünschen entsprach. Online-Giganten wie Amazon wenden dieses Verfahren an, um Händler und Produkte bewerten zu lassen. Und zukünftig werden sich auch die Außendienst-Mitarbeiter der Barmenia den Sternchen-Bewertungen stellen müssen.

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400 Außendienstmitarbeiter erhalten Sternchen

In einer Pressemeldung teilte die Barmenia mit, dass man die Zusammenarbeit mit der Bewertungsplattform ProvenExpert.com im Jahr 2016 weiter ausbauen wolle. Bisher haben in einem Testlauf rund 100 Außendienstmitarbeiter und Agenturen ein Bewertungssiegel erhalten, weitere 300 sollen nun folgen. Bei ProvenExpert können Barmenia-Kunden die Beratungsleistung anhand verschiedener Kriterien detailliert bewerten und die Barmenia weiterempfehlen.

Angst vor dem Online-Verbraucher müssen die Vermittler nicht haben, schenkt man Projektleiterin Anna Tokarski Glauben. „Die bisherige Resonanz von Kunden wie Mitarbeitern ist sehr gut. Das Bewertungssiegel von ProvenExpert.com unterstützt unsere Außendienstpartner bei der Neukundengewinnung und hilft ihnen, ihre Expertise auch im Internet zu vermarkten“, sagt die Social-Media-Expertin.

Trend zu Online-Bewertungen im Vertrieb

Die Barmenia ist nicht der erste Versicherer, der seinen Vertrieb mit Sternchen bewerten lassen will, auch andere Gesellschaften erproben Bewertungsmodelle. Zu den Partnern von ProvenExpert.com zählen unter anderem die Schwenninger Krankenkasse und Maklerbüros wie premiummakler.de.

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Der Marktführer Allianz kooperiert hingegen mit Ekomi - The Feedback Company aus Berlin, um ein hauseigenes Bewertungssystem zu entwickeln. Auch hier können Kunden Beratung und Service von Vermittlern mit 1-5 Sternen bewerten. Die Allianz hat im Rahmen ihres 3-Jahres-Planes angekündigt, dass die Bereitschaft zur Weiterempfehlung von Agenturen zukünftig in die Vergütung einfließen soll (Versicherungsbote berichtete).

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