Ganz gleich, ob Moped, Mokick oder Roller: Wer sich im Frühling mit seinem flotten Zweirad auf Reisen begeben will, braucht ab dem 1. März das neue grüne Nummernschild. Die alten Kfz-Zeichen in der Farbe Blau verlieren dann ihre Gültigkeit. Wenn ein Rollerfahrer die Wechselfrist versäumt, riskiert er viel. Ohne neues Kennzeichen ist nicht nur der Haftpflichtschutz fort, sondern man macht sich zudem strafbar.

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Fahrzeuge bis 50 Kubikzentimeter Hubraum

Das neue grüne Mopedkennzeichen brauchen alle motorisierten Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Auch Krankenfahrstühle und Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen nicht ohne diese Haftpflicht fahren. Sonst müssen im schlimmsten Fall alle entstehenden Kosten aus eigener Tasche gezahlt werden, wenn man einen Unfall verursacht. Werden dabei Personen verletzt und tragen einen bleibenden Schaden davon, können die Schadenforderungen in die Millionen gehen!

Um das Mofakennzeichen zu erhalten, ist eine Betriebserlaubnis für das Zweirad erforderlich. Diese ist auch immer mitzuführen, denn sie identifiziert den Fahrer als Eigentümer des Fahrzeuges. Allerdings sollte man die Erlaubnis nicht im Helmfach des Fahrzeuges liegen lassen, sonst lässt sich im Falle eines Diebstahls der rechtmäßige Besitzer kaum zurückverfolgen.

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Krad weg? Teilkasko zahlt!

Moped-Fans sollten zudem den Abschluss einer Teilkaskoversicherung erwägen. Nur dann ist der flotte Flitzer auch geschützt, wenn er gestohlen wird oder bei einem Brand Schaden nimmt. Tatsächlich werden Roller im Vergleich zu Motorrädern weit häufiger gestohlen, wie aus der Diebstahlstatistik der Versicherer hervorgeht. Im Jahr 2013 wurden laut GDV bundesweit 7158 Motorräder, Mopeds, Roller und Leichtkrafträder geklaut. Das entspricht knapp 20 entwendeten Fahrzeugen pro Tag.

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