Wenn die Versicherung nicht zahlt, die Schadenregulierung hinauszögert oder eine Leistung vermeintlich zu Unrecht kürzt, dann haben Verbraucher Gelegenheit, sich an den Ombudsmann für Versicherungen zu wenden. Hierbei handelt es sich um eine Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft, die verspricht, schnell und unbürokratisch die Ablehnung einer Leistung zu prüfen. Im Schnitt erfolgt ein Schlichtungsspruch nach 3 1/2 Monaten.

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Im Gegensatz zu einem langen Rechtsstreit, der sich über mehrere Instanzen hinziehen kann, ist das Verfahren für die Versicherungsnehmer kostenlos, nur Porto und Telefongebühren müssen bezahlt werden. Ein weiterer Vorteil: Wenn der Versicherte den Schlichtungsspruch nicht akzeptiert, kann er hinterher immer noch vor Gericht ziehen. Für die Dauer des Schlichtungsverfahrens verjähren die Ansprüche nicht, das stellt die Verfahrensordnung sicher. Ein Beschwerdeverfahren tritt in Kraft, sobald der Beschwerdebrief schriftlich bei der Ombudsstelle eingegangen ist.

Neuer Beschwerderekord beim Ombudsmann

Im Jahr 2015 verzeichnete der Versicherungsombudsmann einen neuen Beschwerderekord. Die Zahl der eingegangenen Beschwerden stieg von 19.897 im Jahr zuvor auf nun 20.827, wie Ombudsmann-Geschäftsführer Horst Hiort gegenüber dem Versicherungsjournal berichtete. Dies sei die höchste Beschwerdezahl in einem Jahr überhaupt gewesen.

Die Zunahme der Beschwerdezahlen sei vor allem auf die Sparten Rechtsschutz und Kfz-Versicherung zurückzuführen, berichtet Hiort weiter. Allerdings seien im ersten Quartal auch etwa 1.000 Beschwerden im Zusammenhang mit einem BGH-Urteil eingegangen, wonach Bearbeitungsgebühren beim Abschluss von Verbraucher-Kreditverträgen in der Regel unzulässig sind. Deshalb zeigten sich zum Jahresbeginn die Verbraucher besonders beschwerdefreudig: Allein 7.167 Beschwerden entfielen auf die ersten drei Monate des Jahres 2015.

Beschwerden über Versicherungsvermittler auf niedrigem Niveau

Positiv: Die Zahlen über Versicherungsvermittler seien 2015 auf einem sehr niedrigen Niveau verblieben, auch wenn Hiort keine genaue Zahl nannte. Im Vorjahr 2014 erreichten den Ombudsmann ganze 354 Eingaben, die sich auf Versicherungsvermittler bezogen.

Jedoch muss hierbei bedacht werden, dass bei Beschwerden über Versicherungsmakler oder -vertreter die Verjährung etwaiger Hemmnisse nicht gehemmt wird. Deshalb sind Verbraucher eher geneigt, den Klageweg zu gehen. Auch ist der Bescheid des Ombudsmanns für den Beschwerdegegner -anders als bei den teilnehmenden Versicherern- nicht verbindlich.

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Beachten müssen die Verbraucher, dass es für die Privatversicherer in Deutschland zwei verschiedene Schlichtungsstellen gibt. Die nun veröffentlichten Zahlen beziehen sich auf die Schlichtungsstelle von Professor Dr. Günter Hirsch, der für die Sparten Lebens-, Renten-, und Sachversicherung zuständig ist. Für die private Kranken- und Pflegeversicherung existiert hingegen eine eigene Schlichtungsstelle unter der Obhut von Heinz Lanfermann. Beide haben ihren Sitz in Berlin.

Versicherungsjournal Online / Versicherungsbote

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