Krankenversicherung – die Qual der Wahl

Wer den Schritt in die Selbständigkeit wählt, der hat auch die Qual der Wahl, wo er sich zukünftig krankenversichern möchte. Nicht selten taucht unmittelbar nach dem Schritt in die Selbständigkeit zügig ein Versicherungsvermittler beim neuen Unternehmer auf, um ihm ein Angebot für eine Private Vollkrankenversicherung (PKV) zu unterbreiten.

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Aber gerade finanziell noch ungefestigte Unternehmer, die gerade erste Schritte in die Selbständigkeit wagen, sollten nicht übereilt in die PKV wechseln. Denn ein Wechsel in die PKV ist bei entsprechend gutem gesundheitlichem Zustand jederzeit möglich, der Wechsel von dort zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jedoch nur in Ausnahmefällen und unter sehr begrenzten Bedingungen.

Wechsel GKV zur PKV - Was beachtet werden muss

Vor einem Wechsel der Krankenversicherung aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung sollten insbesondere folgende Dinge Beachtung finden:

  • Wird bereits ein dauerhafter Gewinn erwirtschaftet, der die fortlaufende Zahlung der Krankenversicherungs-Beiträge gewährleistet?
  • Wurden eventuelle finanzielle Unwägbarkeiten eingeplant?
  • Sind Rücklagen zur Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge vorhanden?
  • Wie sieht die Familienplanung aus? Kann zum Beispiel auch der Beitrag für Kinder mühelos aufgebracht werden?
  • Erfolgte die Unternehmensgründung auf Kredit oder unter Mithilfe von Investoren, die ggf. abspringen könnten?
  • Ist die Unternehmensgründung auf Dauer ausgelegt?
  • Handelt sich auf längere Sicht eher um ein "Ein-Mann-Unternehmen"?
  • Ist das neu gegründete Unternehmen in seiner Auftragslage ziemlich starr von wenigen oder gar einem einzigen anderen Unternehmen abhängig?
  • Wurde bedacht, dass der Beitrag zur PKV auch im Alter aufgebracht werden muss? Können dafür entsprechende finanzielle Rücklagen angesammelt werden?

Seit dem 01.01.2016 besteht die Pflicht, dass Interessenten bestätigen müssen, dass sie vom Versicherungsvermittler vor Antragstellung ein Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) betreffs eines Wechsels aus der GKV in die PKV erhalten haben. Sicher soll das Merkblatt daran erinnern, dass sich Wechselwillige unter anderem diese Fragen stellen.

Gesetzliche Krankenversicherung für freiwillig versicherte Selbständige

In der GKV spielen der gesundheitliche Zustand des Interessenten und dessen krankheitsbedingte Vorgeschichte aufgrund des Solidarprinzips keine Rolle. Alle Krankenkassen müssen Interessenten ohne Prüfung des gesundheitlichen Zustandes aufnehmen. Kinder sind über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert, unter bestimmten Bedingungen auch der Ehepartner. Die Gesetzliche Krankenversicherung beruht auf dem System, das medizinisch notwendige Leistungen gewährt werden. Dies müssen jedoch nicht die bestmöglichen verfügbaren Leistungen sein.

Der monatlich fällige GKV-Beitrag für hauptberuflich Selbständige errechnet sich auf Grundlage des derzeitig einheitlichen geltenden Beitragssatzes von 14,6 Prozent auf das reelle Einkommen. Dieser Beitrag versteht sich zuzüglich des gegebenenfalls fälligen Zusatzbeitrages, der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein kann. Ebenfalls hinzu zu rechnen ist der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung (PPV). Ein selbständiger Unternehmer ohne Kinder kommt so auf einen monatlichen Höchstbeitragssatz zur GKV von aktuell 775,45 Euro.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass sich die Höchstbeitragssätze in der GKV seit 1980 mehr als verdoppelt haben, denn 1980 betrug der Höchstbeitragssatz noch 280,31 Euro. Einher gingen die Beitrags-Steigerungen mit vielfältigen Leistungskürzungen.

Vorteil für Existenzgründer: Der Gesetzgeber hat für geringverdienende und weitgehend nichtvermögende hauptberuflich Selbstständige eine Sonderregelung eingeführt. Unter gewissen Umständen kann die Bemessungsgrenze auf 1.452,50 Euro reduziert werden. Der Mindestbeitrag für kinderlose, hauptberuflich Selbstständige beträgt folglich je nach Kasse ca. 385 EUR monatlich inklusive Pflegepflichtversicherung. Wird durch die Bundesagentur für Arbeit ein Gründungs-Zuschuss gezahlt, dann beträgt der Mindestbeitrag für Kinderlose je nach Kasse um die 255 Euro monatlich (inklusive Pflegepflichtversicherung).

Private Voll-Krankenversicherung

Die PKV basiert auf dem System des unkündbaren Leistungsversprechens. Dies ist ein großer Unterschied zur GKV. Es ist ein leider weit verbreiteter Irrtum, dass eine Private Krankenversicherung der Beitragseinsparung dient. Geringer Beitrag bedeutet im System der PKV meist einen eher geringen Leistungsanspruch. Privat-Versicherte haben die Wahl sich für einen Tarif mit geringen Leistungen bis hin zu einen Tarif mit exzellenten Leistungen zu entscheiden.

Wer zur PKV wechselt sollte sich bewusst sein, dass er ein Leistungsversprechen erwirbt. Dieses Leistungsversprechen kann durch die Versicherer nur dann eingehalten werden, wenn der Beitrag den Preis-Steigerungen durch medizinischen Fortschritt fortlaufend angepasst wird. Das Fazit für einen entsprechend leistungsfähigen Tarif lautet also: Bestmöglich medizinische Versorgung zu einem dementsprechenden Beitrag.

Eine PKV ist im Gegensatz zur GKV keine Familienversicherung, in welcher Familienmitglieder gegebenenfalls kostenfrei mitversichert werden. Auch spielen in der PKV der gesundheitliche Zustand des Interessenten und dessen krankheitsbedingte Vorgeschichte eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung, ob der Krankenversicherer den Antrag annimmt oder ablehnt. Ein Wechsel aus der PKV zurück in die GKV ist nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen möglich.

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Privatpatient als GKV Versicherter

Eine durchaus überlegenswerte Alternative zum übereilten Wechsel in die PKV stellt die Option des Kostenerstattungsprinzips dar. So kann die gesetzliche Absicherung auf das Leistungsniveau einer Privaten Krankenversicherung angehoben werden. Dies ist zum Beispiel auch mit einem entsprechenden Kranken-Zusatztarif möglich. Einen ausführlichen Artikel dazu finden interessierte Leser auf den Seiten des Versicherungsbote. Dies gilt im Übrigen für alle GKV-Versicherten, die Wert auf eine bestmögliche medizinische Versorgung legen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob eine Selbständigkeit vorliegt oder ob man als Arbeitnehmer die zum Wechsel in die PKV erforderliche Verdienstgrenze erreicht.

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