Der GDV sprach in diesem Zusammenhang von einer vereinfachten Schadenregulierung für den Unfall, bei dem siebenundzwanzig Menschen verletzt worden waren und ein Mensch zu Tode kam.

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Zu allem Ungemach kommt nach so einem Unfall dann meist noch der Aufwand der Schadenregulierung, doch wie der GDV schreibt, bieten die Kfz-Versicherer im GDV seit einigen Wochen an, im Falle eines solchen Massenunfalls das Verfahren zu vereinfachen, um die Regulierung der Schäden möglichst unkompliziert abzuwickeln. Dieses Verfahren, welches der GDV erst im November des Vorjahres präsentiert hatte, konnte nun bei der Karambolage erstmals in einem realen Szenario angewendet werden.

Vereinfachtes Verfahren für verkomplizierte Unfallhergänge

Der Unfall auf der A33 hat demonstriert, wie unübersichtlich und chaotisch sich das Unfallgemenge darbietet und wie schwierig bis unmöglich es nachher ist, dort den Hergang der Ereignisse zu rekonstruieren. Der Verursacher ist selten feststellbar und die Unfallbeteiligten laufen Gefahr, für ihre Schäden selbst aufkommen zu müssen. Um dem entgegenzuwirken, hat der GDV das vereinfachte Verfahren ersonnen.

So können sich nun alle, die in den Unfall verwickelt gewesen sind, direkt ihren eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer kontaktieren, um die erlittenen Schäden am Fahrzeug oder an Menschen durch Geldzahlungen aufwiegen zu lassen.

Erstattung auch ohne Kaskoschutz

Selbst wer über keinen Kaskoversicherungsschutz verfügt, hat die Möglichkeit innerhalb des neuen Verfahrens seine Schäden ersetzt zu bekommen. Bei einem „klassischen“ Unfall aber, mit weniger Teilnehmern, sind Schäden, die ohne einen nachweisbaren Verursacher am Auto entstanden sind, nur über die Kaskoversicherung abgedeckt.

Und nicht nur das sei ein Vorteil des neuen vereinfachten Modells der GDV. Ferner werden alle Schäden am Auto in ihrem ganzen Umfang, das heißt zu einhundert Prozent, von der Haftpflichtversicherung getragen. Das war bisher anders. Denn zuvor hatten Autohalter allein bei einem erlittenen Heckschaden die volle Erstattung erhalten, für Front- oder Totalschäden aber galt das nicht.

Massenunfall hat Kriterien

Um einen Unfall mit mehreren Teilnehmern von einem Massenunfall zu differenzieren, hat der GDV Bedingungen festgeschrieben. Wenn die folgenden Faktoren vorliegen, ist die Chance hoch, dass sich das GDV-Gremium für das Siegel „Massenunfall“ entscheidet:

1. Es darf keinen identifizierbaren Unfallverursacher geben.

2. Es müssen mindestens 40 Fahrzeuge beteiligt sein. Ist der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar, etwa wegen der Witterungsverhältnisse, genügen im Ausnahmefall auch 20 Fahrzeuge.

3. Es besteht ein enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang bei dem Unfallgeschehen.

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Angewandt auf den Unfall bei Paderborn fanden sich alle Kriterien erfüllt und die Schäden der Beteiligten konnten unkompliziert reguliert werden. Das Verfahren scheint also sehr sinnvoll und zudem offenbar praktikabel. Schön.

gdv.de

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