Witwenrente erfordert Konsequenz. Einfach neu verlieben, heiraten und nebenbei Witwenrente kassieren ist nicht okay. Das jedenfalls findet der Deutsche Rentenversicherung Bund. Im konkreten Fall hatte sich eine Frau nach dem Tod ihres ersten Mannes in Amerika neu vermählt. Seit Anfang der Neunziger Jahre (1993) empfing sie Zahlungen der Rentenversicherung. Die Frau zog in die vereinigten Staaten, fand einen neuen Mann und lebte offenbar so gut, dass sie versäumte, der Rentenversicherung mitzuteilen, dass sie erneut geheiratet hatte. Die Rentenversicherung findet das sei Unrecht und fordert das Geld zurück. Das sind knapp 150.000 Euro, wie das SG Berlin mitteilt.

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Rentenversicherung braucht die Hard-Facts des Liebeslebens

Die Empfängerin der Witwenrente trägt nunmehr das stolze Alter von 84 Jahren auf ihren Schultern und nun auch noch die nicht gerade geringe Rückforderung der Rentensumme. Eine Bekannte der Wahl-Kalifornierin hatte das neue Leben der betagten Frau offenbar nur mit Neid ertragen und schwärzte diese bei der Rentenversicherung an. Darauf hin wurden die Zahlungen nach Amerika eingestellt und zugleich die geleistete Summe zurück verlangt, so schrieb "Legal Tribune Online".

So geht es aber nicht, fand die Rentnerin und konfrontierte das Berliner Sozialgericht mit ihrem Einspruch. Dieses Gericht allerdings bemühte sich nicht auf die Seite der inzwischen wieder geschiedenen Rentnerin und gab statt dessen der DRV Recht.

Pflicht zur Mitteilung bei Wiederheirat

Das Argument der Frau scheint fragwürdig. So war die Dame davon ausgegangen, die zweite Ehe sei ohnehin unwirksam gewesen. Schließlich habe im Protokoll der geforderte zweite Trauzeuge gefehlt. Die Richter sahen darin keinen gültigen Grund. Immerhin genüge laut kalifornischem Familiengesetz für die Gültigkeit einer Ehe ein einziger Trauzeuge. Die Wiederheirat hätte also angezeigt werden müssen und indem dies unterblieb, ist der Rentnerin grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen. Denn ihre Mitwirkungspflicht sei im Rentenbescheid deutlich vermerkt gewesen.

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Der Wortlaut : "Die Rente fällt mit Ablauf des Monats der Wiederheirat weg. Daher besteht die gesetzliche Verpflichtung, uns eine Wiederheirat unverzüglich mitzuteilen." Resultierend daraus muss die Rentnerin, die über ein Sparvermögen von rund 90.000 Euro sowie über eine Eigentumswohnung verfügt, nun den zu Unrecht erhaltenen Betrag zurückzahlen.

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