Als großen Erfolg wertet es der Bund der Versicherten e.V. (BdV) gegenüber der Presse Ende Dezember, dass die Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten (DGFP) nunmehr zwei Dinge tut beziehungsweise unterlässt. Zum einen hatten die Verbraucherschützer der DGFP vorgeworfen, sie hätte in ihren Broschüren und online „nicht darauf hingewiesen, dass das Unternehmen als Versicherungsmakler tätig ist.“

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Ohne den Hinweis auf ihren Status als Versicherungs-Vermittler hatten die Tarifwechsel-Berater aus Sicht des BdV ihre gesetzliche Pflicht zur Erstinformation gegenüber Verbrauchern nicht erfüllt. Zum anderen habe das Unternehmen bislang „mit unseriösen Hochrechnungen gearbeitet“, so der BdV zum zweiten zentralen Vorwurf gegen die DGFP.

Unterlassungserklärung erwirkt

Das Unternehmen berät Versicherte in der Privaten Krankenversicherung (PKV), wie diese bei ihrem PKV-Versicherer in andere, vermeintlich oder tatsächlich günstigere Tarife wechseln können, ohne den Versicherer wechseln zu müssen. Kommt es zu einem Tarifwechsel, dann zahlen die Kunden ein Honorar an den Berater: „Im Erfolgsfall stellen wir Ihnen die 10-malige monatliche Ersparnis zzgl. MwSt. in Rechnung, die auch bequem in Raten gezahlt werden kann“, ist der Webseite der DGFP zu entnehmen.

Inzwischen habe das Unternehmen eine Unterlassungserklärung unterschrieben „und passte seinen Flyer sowie die Homepage entsprechend an“, berichtet der Bund der Versicherten. Dessen Vorstandssprecher Axel Kleinlein: „Zum Schutz der Verbraucher gehen wir nicht nur Versicherungsgesellschaften direkt an, sondern auch solche Firmen wie Tarifwechselanbieter, wenn sie sich nicht gesetzeskonform verhalten. Diese können sich zukünftig also auch warm anziehen“.

„Bitte lassen Sie uns vor Veröffentlichung von Zitaten diese autorisieren“

Tarifwechselanbieter witterten in den kommenden Monaten große Geschäfte, sagt der BdV mit Hinweis auf deutliche Beitragssteigerungen in der Privaten Krankenversicherung, die im kommenden Frühjahr erwartet werden. Manch ein Wechselberater sei „mit unlauteren Methoden dabei“, schreibt der BdV. Und weiter: „So auch die ,Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten’“; zumindest bis zu der nun offenbar erfolgreichen Abmahnung durch die Verbraucherschützer.

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Auf Anfrage äußerte sich die DGFP:
„Die Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten hat kein Interesse, Verbraucher in irgendeiner Weise in die Irre zu führen. Wirtschaftlich würde uns eine Irreführung in unserem Geschäftsmodell keinen Vorteil bringen. Der konkrete Fall betrifft einen überholten und bereits angepassten Werbeflyer aus einer Produktion des letzten Jahres. Wir haben dazu eine durch uns gestaltetet Unterlassung abgegeben. Grundsätzlich sind wir der Meinung, daß die Beanstandung durch den BdV rechtlich fraglich ist. Der Kern unserer Arbeit liegt allerdings nicht in der juristischen langwierigen Klärung um fragliche und überholte Werbeaussagen sondern in der Arbeit für und mit unseren Kunden, die besten Absicherungslösungen zu erarbeiten und gegenüber den Versicherungen durchzusetzen. Insofern berücksichtigen wir gern unkompliziert Anmerkungen von Marktteilnehmern. So lassen wir gern die Änderungsvorschläge des BdV in unsere Arbeit mit einfließen.“

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