Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand soll flexibler werden - die entsprechenden Reformvorhaben der Bundesregierung werden unter dem Begriff "Flexi-Rente" zusammengefasst. DRV-Präsident Reimann plädierte für eine stufenweise Umsetzung. Das hieße auch, das Konzept für die neuen Hinzuverdienstgrenzen frühestens zum 1. Juli 2017 umzusetzen, so könne man umgehen, die Rentenversicherung mit neuen Aufgaben zu überlasten. Den Neuregelungen, welche die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Rahmen der Flexi-Rente angekündigt hatten, steht Reimann kritisch gegenüber.

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„Insbesondere die sehr weitreichende Neuregelung des Hinzuverdienstrechts und der Einkommensanrechnungen“ findet Dr. Axel Reimann so bedenklich, dass diese nicht vor dem 1. Juli 2017 in Kraft treten sollten. Die Änderungen würden schließlich auch sehr profunde Änderungen auch in den IT-Programmen erfordern, das brauche Zeit, so argumentierte er. Was entgegnet man Reimann auf seine Äußerungen und Bedenken? Wenig.

Referentenentwurf zur Flexi-Rente: vage Informationen

Zwar fand die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Gabriele Lösekrug-Möller in ihrem Grußwort ein paar Worte zu den angestrebten Regelungen, blieb aber vage, was den Zeitpunkt angeht, wann damit zu rechnen sei, dass das Ministerium einen Referentenentwurf zur Flexi-Rente erarbeitet haben wird respektive wann jene Reformen in Kraft gesetzt werden würden.

Das reicht nicht, jedenfalls findet der Sozialbeirat der Rentenversicherung die ihr von der Koalitionsarbeitsgruppe gemachten Vorschläge zu zaghaft. „An der gegebenen Flexibilität des Rentenzugangs würde sich nur wenig ändern“, schrieb der Sozialbeirat in sein Gutachten zum Rentenversicherungs-Bericht 2015 des BMAS, so stand es im VersicherungsJournal.

Zwei Punkte aber seien gut und Reimann betonte hier einerseits die versicherungs- und rentenrechtlichen Regelungen zur Flankierung gleitender Übergänge in die Rente, andererseits würden präventive und rehabilitative Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer vorgeschlagen, schrieb das Versicherungsjournal. „Damit werden Aspekte angesprochen, die wesentlich dazu beitragen können, die Anpassungen der Rentenversicherung an den demografischen Wandel und die Veränderungen in der Arbeitswelt zu erleichtern“, erläuterte der DRV-Präsident.

Verwaltungsaufwand ließe sich gering halten

Zum Thema Verwaltungsaufwand erwähnte Reimann das Gutachten des Sozialbeirats, der ebenfalls eine weniger verwaltungsaufwändige Alternative favorisiere, was für die Versicherten einen deutlich größeren Handlungsspielraum bedeuten würde.

Die Rentenversicherung zeigt sich ferner zu jedem Zeitpunkt bereit, dem BMAS hilfreich zur Seite zu stehen, was die Umsetzung des Koalitionspapiers betreffe. Das heißt auch: Informationsarbeit, denn vielen sei noch einiges unklar bei der Flexi-Rente. Wie beispielsweise steht es um die geplanten neuen Hinzuverdienstgrenzen beim Bezug einer Teilrente? Fragen wie diese, so ist der DRV-Präsidenten sicher, seien es, die bei den Versicherten und den Arbeitgebern noch offen seien.

Hinzuverdienst- und Geringfügigkeitsgrenze

Auch das Thema der Entkopplung von Hinzuverdienst- und Geringfügigkeitsgrenze würde möglicherweise in „Verständnis-Schwierigkeiten bei den Betroffenen und ihren Arbeitgebern“ münden, so Reimann. Dieser Punkt sei insbesondere deshalb relevant, da der Hinzuverdienst neben dem Bezug einer Vollrente nach dem Vorschlag in Zukunft prinzipiell rentenversicherungspflichtig werden wird. Im Falle von Geringfügigkeit besteht die Option zum Opting-out.

Nicht erkennbar war für Reimann, in welchem Umfang Kosten auf die Rentenversicherung zukommen würden. Als Orientierung ließe sich grob sagen, dass man, für den Fall das zusätzlich vorgezogene (Teil-) Renten im Umfang von 10.000 Vollrenten in Anspruch genommen würden, 150 Millionen Euro im Jahr vorfinanzieren müsse.

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Die Entlastungen wären in Abhängigkeit des Umstandes denkbar, nachdem Renten aufgrund der Neuregelungen hinausgeschoben würden. Im Ergebnis, so betonte Reimann, liege es im Interesse der Rentenversicherung, „möglichst praktikable flexible Übergänge vom Erwerbsleben in Rente zu realisieren“.

versicherungsjournal.de

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