Ereignet hatte sich dieser Fall vorgetäuschter Verkehrsunfälle durch einen Karosseriemeister in Bayern. Dem Angeklagten wurden nun für seinen Betrug durch das Amtsgericht Ebersberg zwei Jahre Haft auf Bewährung aufgebürdet.

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Die Sache mit den fingierten Verkehrsunfällen war aber immerhin ziemlich lange gutgegangen, die Versicherungen zahlten und die Freunde und Bekannten des Karosseriemeisters wirkten an dem umfangreichen Unternehmen mit. Auch sie hat das Gericht nun im Visier, denn im Zeitraum mehrerer Jahre sind bei diesem Tun bei den Versicherungen Schadenskosten im Umfang von mindestens 280.000 Euro entstanden.

Bei der Auswahl der „Kandidaten“ für den inszenierten Unfall wählte man meist luxuriösere Modelle wie BMW oder Mercedes, sogar ein Ferrari wurde verschrottet, doch sah die Staatsanwaltschaft über diesen Anklagepunkt in Absprache mit Richter, Schöffen und Verteidigern hinweg. Man konzentrierte sich auf das Wesentliche und hatte auch die Zeit im Blick.

So wurde die Anklageschrift verlesen, dann unterbrach Richter Nikol die Verhandlung und forcierte ein sogenanntes Rechtsgespräch. In diesem Gespräch beraten sich Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hinter verschlossenen Türen – wobei es darum geht, eine milde Strafe gegen ein Geständnis einzutauschen. So lässt sich ein Verfahren zur Entlastung aller Prozessbeteiligten deutlich verkürzen.

Regelmäßige Unfälle für regelmäßiges Einkommen

Der 53-jährige Hauptangeklagte unterhielt eine Autowerkstatt im westlichen Landkreis und außerdem eine angemietete Halle im Landkreis München. Auf beiden Grundstücken ereigneten sich nun regelmäßig die „Unfälle“, was ihm der Rechtsanwalt positiv anrechnete, denn so sei zu keinem Zeitpunkt ein Unbeteiligter in Gefahr gewesen.

Über die verschiedenen Komplizen gelangten die Schadensmeldungen dann an die diversen Versicherungen, dabei bewegten sich die Forderungen zumeist im fünfstelligen Bereich. Das sei laut Polizeihauptkommissar, "sehr hoch gehalten. Man kann in der Regel günstiger reparieren." Der Angeklagte selbst gab als Richtwert nach Abzug der Steuern, Material- und Personalkosten eine Gewinnspanne von ungefähr 25 Prozent an.

Gewerbsmäßiger Betrug in 12 Fällen

In der Zeugenaussage sprach der ermittelnde Polizeihauptkommissar von insgesamt 19 Beteiligten und insgesamt über 70 Fällen, wobei 31 davon von dem Polizisten als erwiesen angesehen wurden und weitere 16 durch die Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht wurden. Der genaue Schuldvorwurf lautete gegen den Hauptangeklagten: gewerbsmäßiger Betrug in zwölf Fällen, dazu zweimal versuchter Betrug.

Die drei Mitbeteiligten, unter anderem die Lebensgefährtin des Angeklagten sowie ein weiterer Autohändler, wurden im gleichen Verfahren in jeweils vier Betrugsfällen angeklagt. Für die übrigen Teilnehmer des gewerbsmäßigen Autoverschrottens wurden eigene Verfahren eröffnet.

"Die Taten waren großer Mist", sagte der Hauptangeklagte, "ich weiß nicht, was uns geritten hat." Der Mann hat begonnen, das verdiente Geld an die Versicherer zurückzuzahlen, bisher bereits über hunderttausend Euro.

Versicherungen arbeiteten ziemlich mangelhaft

Einig waren sich Polizei und Angeklagter in dem Punkt, dass die Versicherungen wirklich etwas langsam geschalten hätten, was dem Betrug Tür und Tor geöffnet hatte. So sagte der Polizist, er habe bei den eingereichten Schadensmeldungen "erhebliche Mängel" festgestellt.

Auch der Staatsanwalt wunderte sich über die Blauäugigkeit der Versicherungen und sagte: "Ich habe auch gestaunt, wie lange das nicht bemerkt wurde." Am Ende aber reagierte doch einmal eine betroffene Versicherung und erstatte Anzeige, woraufhin die Polizei umfangreiche Ermittlungen unternahm und in diesem Zuge auch Firma und Wohnungen des Hauptangeklagten durchsuchte. Das Material, welches dabei zusammengetragen wurde, war derart ergiebig, dass der Richter Markus Nikol während der Verhandlung auf ganze zwölf Leitzordner auf seinem Pult verweisen konnte.

Haftstrafe mit langer Bewährungszeit

Wie oben angedeutet, hatte man sich auf den kurzen Weg des Verfahrens verabredet, schickte nach dem Gespräch alle geladenen Zeugen mit Ausnahme des Kriminalbeamten nach Hause und wurde nach Absprache zwischen Staatsanwalt und Verteidigern einig über das geforderte Strafmaß. Auch das Urteil des Schöffengerichts zog mit der Vereinbarung gleich, so dass der Hauptangeklagte im Ergebnis eine Haftstrafe von zwei Jahren mit einer relativ langen Bewährungszeit von vier Jahren entgegennahm.

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Die Auflagen, die dem Verurteilten angetragen wurden, umfassen, den Schaden "nach Kräften" wieder gut zu machen und, so der Staatsanwalt, "den Daumen der Justiz spüren". Die Mittäter wurden mit Bewährungsstrafen von zwölf, zehn und acht Monaten und teilweise mehreren hundert Sozialstunden ermahnt, künftig nicht mehr derartige Freundschaftsdienste zu erfüllen.

süddeutsche zeitung.de

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