Im konkreten Fall wurde einer Frau aus Mühlheim die Gebäudeversicherung gekündigt, obwohl ihrer Vertrag über zwanzig Jahre bestanden hatte und der finanzielle Schaden sehr gering ausfiel. Innerhalb dieser 20 Jahre hatte es keine einzige Schadensmeldung gegeben. Dann kam der Sturm Ela und dann noch ein zweiter und die Frau reichte in kurzer Zeit Schadensmeldungen ein, die sich in der Summe aber nur auf sechshundert Euro bezifferten. Eigentlich keine große Sache. Dennoch kündigte dann die Wohngebäudeversicherung ihren Vertrag.

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Gebäudeversicherung: Tipps, um sie lange zu halten

Wie kann man sich gegen solch eine Kündigung schützen und die Nachteile, die daraus entstehen, abwenden? „Dass Versicherer ihren Kunden die Gebäudeversicherung kündigen, ist keine Neuigkeit und kommt häufiger vor . Viele wissen das nur nicht“, erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Meistens sei das der Fall, wenn der Versicherte mehrere Schäden in kurzer Zeit hintereinander eingereicht hat. Dabei ist der Umfang der Kosten gar nicht entscheidend, sondern die Dichte der Meldungen.

„Drei kleinere Fälle sind für den Versicherer mehr Arbeit als ein großer, die Verwaltungskosten sind höher“, so Weidenbach. Wurde man nun doch gekündigt, ist es nicht einfach, wieder anderswo mit einer Wohngebäudeversicherung unterzukommen. So erkundigt sich der gewünschte Anbieter nach den Vorschäden des potentiellen Neukunden (aus den letzten fünf Jahren), er fordert eventuell Zuschläge oder lehnt Aufnahmeanfragen gleich ab, so war bei Focus Online zu lesen.

Versicherungsschutz ist ein Muss

So ergibt sich nicht selten, dass man mehrere Versicherungen nacheinander aufsuchen muss, um wieder einen Versicherungsschutz zu erlangen. „Es lohnt sich oft, mit der bisherigen Versicherung nachzuverhandeln. Diese verlängert gegebenenfalls doch – zum Beispiel, wenn eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wird“, empfiehlt Weidenbach. Denn eine Gebäudeversicherung sei für jeden Hauseigentümer ein absolutes Muss, jedenfalls dann, wenn eine Bank mit in die Finanzierung involviert ist. Um gezielt Informationen über die Gründe von Kündigungen zu erfahren, fragte das Magazin "Der Westen" bei der DEVK nach.

Diese sagte, dass sie aus zwei Gründen zum Mittel der Kündigung greife: Erstens: wenn ein Vertrag sehr alt ist. „Das Haus wäre damit in der Regel unterversichert, womit ja alle Seiten unglücklich wären“, sagt Maschamay Poßekel, Pressereferentin der DEVK. Zweitens: nach der Meldung von mehreren Schäden innerhalb von kurzer Zeit (und wegen der gleichen Ursache). „Wenn mehrfach ein Leitungswasserschaden angegeben wurde, dann sind die Leitungen vermutlich alt und weiterhin anfällig“, so Poßekel. Denn so eine Gebäudeversicherung wäre ja eben für unvorhersehbare Fälle da, und nicht für vorhersehbare.

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Kündigungen extrem selten

Aber auch wenn es drastisch klingt, so oft kommen solche Kündigungen nun auch wieder nicht vor. Zumindest was die Zahlen der DEVK angeht, kommen auf tausend Verträge drei Kündigungen. „Vorher sehen wir uns aber die Schadensperspektive genau an. Es ist möglich, die Selbstbeteiligung zu erhöhen oder auch bestimmte Gefahren im Vertrag auszuschließen – und so eine Verlängerung zu ermöglichen“, sagt Maschamay Poßekel. Sie empfiehlt, dass Hausbesitzer kleinere Schäden bei sich behalten und sie selbst begleichen, statt sie an den Versicherer zu melden. Denn der soll einspringen, wenn es richtig teuer wird. Wenn dann einmal der große Supergau kommt, sind die Chancen recht hoch, dass die Versicherung einem hilft.

derwesten.de, focus.de

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