Nur weil wir keine bessere Verbraucherzentrale haben, bedeutet das nicht, dass wir die vorhandenen Kundenschützer weiter ernst nehmen müssen. Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZ) erklärt, wegen niedriger Zinsen verabschieden sich immer mehr Versicherer von der klassischen Lebensversicherung (LV). Ja. Dass dieses Vorgehen, nämlich das Vermeiden von Minizinsen, für den Verbraucher gut ist, steht in dem Text der VZ nicht zu lesen. „Stattdessen preisen sie sogenannte fondsgebundene Policen an“; heißt es über die Versicherer. Hier geht es zu dem Text der VZ.

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„Finger weg“. Begründung: keine

Tatsächlich sind die angesprochenen Produkte keine so genannten, sondern echte Fondspolicen, die nicht nur so heißen, und laut VZ - es geht weiter - „mit dem vagen Versprechen auf höhere Renditen“. Tatsächlich machen die Versicherer keine Versprechen. Das wäre auch unseriös. Die Einzige, die irgendwelche Versprechen suggeriert, und zwar durch sicherlich bewusste Wortwahl, das ist die VZ. Am Ende des Absatzes liest der um Rat und Hilfe bemühte Verbraucher: „Unser Rat: Finger weg.“ Eine Begründung liefert die VZ ... keine!

„Grundprobleme“? Rechnen!

Im Weiteren spricht die VZ von „Grundproblemen“, als sei die LV per se schlecht. Doch! Man muss zwischen den Zeilen lesen. Beiträge der VZ lesen sich zuweilen wie eine Generalwarnung, auch wenn man den Duktus dieser Texte zumutbar korrekt auslegt. Eines stimmt in der Auslegeware der VZ. Die Kostenstruktur des Produktes ist nicht transparent. Richtig analysiert; aber darauf kamen schon Andere. Hilfsweise mit der so genannten Zinseszinsrechnung: Spardauer, Zins, Anfangskapital, Sparrate, Endkapital. Mit jedem Finanztaschenrechner lässt sich jede Rendite innert zehn Sekunden berechnen.

Marktwächter sollten sich präzise ausdrücken

Um die LV und ihre Schwester, die Privatrente, scheint es noch schlimmer bestellt zu sein, weil Spar-Abbrecher „gut die Hälfte der bereits eingezahlten Beiträge“ verlieren, weil der Versicherer dieses Geld als Kosten einbehalten darf. Den Sinn oder Unsinn, eine LV-Police aufzugeben, erörtert die VZ nicht. „Noch vor wenigen Jahren“ habe der Versicherer „sogar die gesamten Einzahlungen behalten“ dürfen, schreibt die VZ. Nein! Behalten durfte der Versicherer immer nur Abschlusskosten, nie die Beiträge.

In welchem Verhältnis beide Positionen jeweils zueinanderstehen, ist ein Rechenexempel, aber keine pauschale Aussage, auch nicht der VZ, rechtfertigend. Verbraucher sind nicht so dumm, dass man ihnen gegenüber nicht präziser zudem öffentlich mit den Begriffen Kosten und Beitrag umgehen sollte. Auch die VZ sollte fachlich präzise sein. Sein müssen. Zumal als Marktwächter, als der sie von der Politik auf den Schild gehoben wurde.

Kündigung als Selbstzweck?

Und wir lesen den Text der VZ weiter. Und wieder Kündigung: „Wer seine Lebensversicherung gekündigt hat, sollte prüfen, ob er Anspruch auf eine Nachzahlung hat.“ Ob kündigen klug war, das lässt die VZ in ihrem Beitrag offen; als ob die Aufgabe seiner LV ein Selbstzweck sei, könnte man als Leser der Zeilen der VZ denken. Oder soll der hier Buchstaben verbrauchende Leser das denken? Wenn der Leser nach Kenntnis des Textes der VZ denkt, dass die LV bäääh ist, dann wäre das ja aus Gegner-Sicht eine perfekte PR – die sodann von neutralen Fakten nicht getrübt wäre, nicht ist.

Fondspolicen

Die Alternative zur klassischen LV, de Fondspolicen schreibt de VZ, „die Anbieter versprechen höhere Renditen“. Nein. Die LV-Unternehmen „versprechen“ rein gar nichts. Und anders als die VZ es wahrhaben will: „Garantiert“ wird bei Fondspolicen keine „feste Auszahlung“ etwa an Hinterbliebene. Deren Auszahlung ist nicht „fest“, sondern es sind die gezahlten Beiträge, die an die Angehörigen erstattet werden. Bei Fondspolicen seien die Kunden „den Berg- und Talfahrten der Aktienmärkte ausgeliefert“.

Die verbale Kombination der VZ von „Aktienmärkte“ + „ausgeliefert“ = schlicht Angstmache! Falls man nicht vom schlechtesten Berater ausgeht: Niemand muss sich den Aktienmärkten „ausliefern“! Und niemand wird den Aktienmärkten ausgeliefert. Stattdessen analysiert der gute Berater die korrekte Anlageklasse für den Kunden, auch bekannt als Fragebogen nach § 19 Wertpapierhandelsgesetz.

Fehler über Fehler

Die bemängelnswert pauschalen Aussagen der VZ gehen weiter: „Auf den meisten Versicherungsscheinen steht in der Regel keine garantierte Summe“. Doch! Wann hat der Autor dieser Zeilen zuletzt eine Police gesehen? Erstens steht in den meisten Versicherungsscheinen das Wort Kapitalabfindung oder Beitragsgarantie oder Mindestrente. Die VZ mäkelt weiter: Nur wenige Verträge sähen eine garantierte Rückzahlung der eingezahlten Beträge vor. Jein. Ja, es gibt solche Tarife. Und nein. Keiner muss diese Produkte kaufen. Jeder Kunde wird in der Beratung durch einen guten Finanzfachmann beraten und gefragt, ob er eine Garantie will, braucht oder nicht braucht.

„Doch diese Garantie ist teuer – und das schmälert wiederum die in Aussicht gestellte Rendite“, sagt die VZ und lässt den Profi zweifeln und zum Zyniker werden: Welchen Tod soll der Kunden eigentlich sterben? Hohe Sicherheit? Die kostet Geld. Oder hohe Rendite? Die „kostet“: Risiko. Weswegen sind wirtschaftlich eingängige Zusammenhänge von Garantien und Kosten zu kritisieren, zumal zu Lasten der LV?

Kennt die VZ überhaupt den Markt?

Obendrein seien die Verwaltungskosten bei fondsgebundenen Policen „deutlich höher als bei klassischen Verträgen“. Diese pauschale Aussage der VZ ist von Tatsachen auf dem Produktmarkt immer seltener von Tatsachen getragen. Jeden Tag kommen Index-Fondspolicen auf den Markt. Dass die vormals kostengeile Assekuranz sich Verbraucherwünschen oder gar Marktzwängen anpasst und ihre Gebühren senkt ... Marktkenner wüssten das.

Fondspolicen sind flexibel

Die „fehlende Flexibilität“ der Fondspolicen darf im Mäkel-Stakkato der VZ nicht fehlen. Obwohl dieses Urteil falsch ist. „Anders als jemand, der sein Geld direkt in Wertpapiere investiert hat, kann der Versicherungskunde nicht kurzfristig auf Entwicklungen an den Finanzmärkten reagieren“, verlautbart die VZ. Diese Verbalschleife ist erstens lebensfremd, weil die meisten Fondssparer, mit oder ohne Policenmäntelchen, ihre Anlagen nicht umschichten; es sei denn, sie bekommen Fachrat. Dann können die Versicherungskunden ihre Anlage bei Bedarf umbauen, Fonds wechseln („switchen“) und bestehendes Kapital auch in andere Fondstöpfe umschütten („shiften“).

Unlauteren Wettbewerb prüfen lassen

„Ein verbraucherfreundlicher Versicherungsschutz sieht anders aus“, schließt die VZ ihren Text. Ein verbraucherfreundlicher Tipp sähe anders aus: Von Fakten getragen und dargelegt, wie es mit dem sparen geht – nicht wie es nicht geht. Außerdem stellt sich die VZ in Konkurrenz zu Vermittlern und Honorarberatern. In einer Pressemitteilung zum Thema heißt es am Ende: „Die Experten der Verbraucherzentrale Hamburg helfen bei der Auswahl geeigneter Finanzprodukte, um für einen gesicherten Lebensstandard im Alter vorzusagen.“

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Der VZ-Unrat kostet per Telefon 1,80 Euro pro Minute, vom Handy mehr; oder vor Ort bei der VZ zu Stundensätzen von 90 bis 100 Euro. Weswegen ich aufgrund es oben Gesagten allen Honorarberatern, zu denen die VZ mit ihrer Beratung in Konkurrenz tritt, empfehle, die Rolle der VZ nach Kriterien des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gerichtlich klären zu lassen. Und ob ein Tendenzunternehmen neutraler Marktwächter sein darf, der doch nur die Lebensversicherung kaputtredet. Ohne Abwägung von pro und kontra, aber für 1,80 pro Minute.

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