Vom teuren Einstieg…

Kunden erleben „das mit der Rente“ im Gespräch mit dem Fachmann meistens so: Der Berater erklärt den Rentenbedarf, der Kunde sieht seine Rentennot später mit 67 und kauft zähneknirschend ein Sparprodukt. Am Ende „nimmt“ der Finanzberater vielleicht 200, 300 Euro oder noch mehr Geld mit – meist wird das Geld künftig jeden Monat von der Lebensversicherung abgebucht. Was Kunden im Grunde vor jedem Rentengespräch erwarten, ist: Dieser Besuch des Finanzmannes wird teuer. Die Furcht des Verbrauchers vor hohen „Kosten“, als solche werden Sparbeiträge wahrgenommen, ist begründet. Die Versorgungslücke, ein furchtbarer Fachausdruck, lässt unangenehm grüßen.

Anzeige

...über die Mütterrente...

Tatsächlich gibt es für Berater und Mütter einen rentableren gemeinsamen Einstieg in das Rentengeschehen.

Dazu muss der Versicherungsmakler zu Müttern und Rente im Grunde lediglich zwei Dinge wissen – und sagen: Erstens bekommt jede Mutter vom Staat Rentengeschenke. Pro Kind gibt es später mit 67 bei der Rente gut 81 Euro im Osten oder 87 Euro im Westen Kinderzuschlag. Zweitens: Auch Mütter, die nicht in der Deutschen Rentenversicherung (DRV), sondern in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind, also Ärztinnen oder Anwältinnen und andere, bekommen ihre Mütterrente. So hat es das Bundessozialgericht bereits vor Jahren entschieden. Wir sprechen hier jeweils über Rentenzuschläge für Mütter, deren Kinder 1992 oder später geboren wurden.

Wie sag' ich's den Müttern?

Finanzberater, schaut in die Fondspolicen! Dort ist jeweils ein Rentenfaktor ausgewiesen. Zum Beispiel: „Je 10.000 Euro Fondsvermögen erhalten Sie 29 Euro garantierte lebenslange Rente“. 29 Euro? Das entspricht - hier nicht zufällig - etwa einem Renten-Entgeltpunkt bei der DRV. Von diesen Rentenpunkten erhalten Mütter gleich drei an der Zahl und das macht in Summe 30.000 Euro als Renten- Gegenwert. Kein Scherz: Pro Kind und geschenkt!

30 Jahre lang 100 Euro monatlich sparen? Gespart!

Bei zwei Kindern ergäben(?), nein ergeben sich tatsächlich 60.000 Euro Rentenwert. Eine 37-jähige Mutter (Ihre Kundin?) müsste für dieses Rentenvermögen bis 67 eigentlich 30 Jahre lang über 100 Euro sparen (3,0 Prozent Zins angenommen). Aber genau dies muss diese Mutter (Ihre Kundin?) nicht: Vater Staat zahlt.

Der Berater muss Müttern also nur vorrechnen: Zwei Kinder entsprechen korrekt einem Rentenbarwert von 60.000 Euro, für den Frau nichts ansparen muss.

Drei Jahre geschenkt

Der Staat finanziert die Mütterrente in Form des Bundeszuschusses an die DRV. Im Gegenzug tut die Deutsche Rentenversicherung vereinfacht gesagt so, als würde jede Mutter nach der Geburt des Kindes drei Jahre als Normalverdiener arbeiten. Fachleute wissen: das sind drei Entgeltpunkte. Ist die Mütterrente bei der DRV erst einmal als Anwartschaft registriert, dann fließen im Ruhestand Monat für Monat Kinderzuschläge zur Rente. Verdient eine Mutter in den drei Jahren nach der Entbindung bis rund 3.000 Euro zusätzliches „echtes“ Bruttogehalt dazu, dann werden Mütterrente und Anwartschaft aus Arbeitseinkommen addiert.

Solange die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird, „verpufft“ das Rentengeschenk fürs Kinderkriegen nicht.

Anzeige

Der V8

Helfen Sie Ihren Kundinnen beim Ausfüllen des DRV-Formulars „V 800“, sozusagen dem V8 unter den Renten-Formularen. Auch für „Kammerfrauen“, also für die Mütter, Ärztinnen oder Anwältinnen etc. in Versorgungswerken: Rentengeschenke. Der Umsatz bei Riester & Co kommt dann fast von ganz alleine.

Anzeige