Das Konto für alle kommt. Bereits ab Anfang 2016 sollen Asylsuchende oder Menschen ohne festen Wohnsitz ein Grundrecht auf ein Basiskonto haben und dieses Recht auch durchsetzen können. In jeder Bankfiliale. Einen entsprechenden Gesetzentwurf pro „Basiskonto für alle“ hat die Bundesregierung im vergangenen Monat auf den Weg gebracht. Allerdings handelt der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber beim Basiskonto, mit dem die Teilhabe aller Menschen am Geldverkehr möglich gemacht werden soll, demnächst nicht ganz freiwillig.

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EU: Konto für alle ist ein Muss

Das Startsignal und die Vorgabe für das Basiskonto kam von der Europäischen Union, deren „Zahlungskontenrichtlinie“ des EU-Parlaments von 2014 nun zu einem deutschen Gesetz wird. Zum 1. Juni 2016 soll das neue Gesetz in Kraft treten, soll das Konto für alle Wirklichkeit werden. Damit bei den Banken alle Menschen ihr Recht auf ein Zahlungskonto (Anspruch auf Kredit beinhaltet das Konto nicht!) durchsetzen können, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) mit der Oberaufsicht betraut. Zugleich wird die BaFin die Beschwerdestelle sein, falls Bürger sich aufgrund störrischer Banken diskriminiert fühlen.

Die Banken können nun gezwungen werden, auch ungeliebten Kunden ein Konto zu geben. Lediglich wenn der Nicht-Kunde bereits woanders ein Konto hat, darf die Bank blocken. In der Vergangenheit haben unwillige Banken ungewollte Menschen gern freundlich an die Sparkassen weiter verwiesen. Ein Umstand, den viele Sparkässler, die schon bisher buchstäblich offener gegenüber bei Bankern nicht so gern gesehenen Kunden waren, in der Vergangenheit gelegentlich als „Rosinenpickerei“ bezeichneten.

Der Fall Haspa und die 1122er Konten

Allerdings löste ausgerechnet die Hamburger Sparkasse (Haspa) vor knapp zehn Jahren etwas aus, was in heutige Zeiten von Facebook, Twitter und Co. durchaus zu einem Shitstorm führen würde. Normalerweise verschlüsseln die ersten vier Ziffern der Haspa-Kontonummer die jeweilige Filiale des Instituts, wo das Konto geführt wird. Im Jahre 2006 wurde ruchbar, dass die Haspa klamme Kunden mit reinen Haben-Konten mit einer eigenen Kontonummern-Gruppe führte. Die ersten vier Ziffern des Kontos lauteten geschäftsstellen-übergreifend 1122 für Konten ohne Dispo und ohne EC-Karte.

Ein Kainsmal in Nummernform, zwar nicht auf der Stirn des Kunden, wohl aber auf der Bankkarte der Kunden. Nach Berichten des „Hamburger Abendblatts“ hatte damals, im Jahr 2006, noch nicht einmal der seinerzeit zuständige Datenschutzbeauftragte Hamburgs, Hartmut Lubomierski, Bedenken gegen diese Art der Kontobezeichnung. Hamburgs DGB-Vorsitzender Erhard Pumm jedoch sprach von einer Brandmarkung mittelloser Kunden, berichtete seinerzeit das „Abendblatt“ weiter. Die Haspa hat vor neun Jahren eingelenkt und die diskriminierenden 1122er Kontonummer umgestellt.

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Das kann das Basiskonto

Das Basiskonto soll elementare Bankfunktionen (Überweisungen, Karten-/Zahlungen und Lastschriften) erlauben und auf Guthabenbasis geführt werden. Das Konto kann bei jeder beliebigen Bank eröffnet werden. Auch dürfen die Banken, so sieht es der Basiskonto-Gesetzentwurf vor, keine abschreckenden, überhöhten Gebühren von ihren Basiskunden verlangen. Für die Einrichtung des Kontos genügt demnächst statt eines, bei Flüchtlingen nämlich nicht vorhandenen Personalausweises, auch ein entsprechender amtlicher Bescheid der Ausländerbehörde, zum Beispiel ein sogenannter Duldungsbescheid für den berechtigten Aufenthalt eines Flüchtlings in Deutschland.

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