Ob Magnetfeldtherapie oder Eigenblutbehandlung: Sogenannte "Individuelle Gesundheitsleistungen" (IgEL) nimmt beinahe jeder zweite Patient in Anspruch. Ihr Nutzen ist höchst umstritten, handelt es sich doch um Zusatzbehandlungen, für deren Kosten die Krankenkassen nicht aufkommen. Für den Arzt aber bedeuten sie ein lukratives Zubrot. Nach Schätzungen des wissenschaftlichen Instituts der AOK geben die Patienten jährlich 1,3 Milliarden Euro für IgEL-Angebote aus. Wer solche Leistungen in Anspruch nimmt, sollte sich zuvor umfassend informieren und beraten lassen.

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Nun warnt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vor einer neuen Masche: Patienten soll scheinbar schon an der Rezeption von Arztpraxen die Zustimmung zu IgEL-Leistungen abgerungen werden. Im Angesicht einer geschickt aufgebauten Bedrohungskulisse, also unter Darstellung drastischer Folgen, die sich aus der Ablehnung der IgEL-Leistung ergeben könnten, Erblindung, Krebs,... soll der Patient entscheiden, wo er sein Kreuz setzt. Sollte er sich nicht erfolgreich haben einschüchtern lassen und sich weigern, das Formular zu unterschreiben, so kann es passieren, dass die Arzthelferin zusätzlich Druck macht und den Patienten verunsichert.

Verbraucherzentrale entkräftet Bedrohungsszenario in Vorzimmern

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat sich dieses neuen Szenarios in deutschen Arztpraxen angenommen und einen Verhaltensleitfaden für die Handhabe einer entsprechenden Situation formuliert. Zunächst einmal solle der Patient nicht am Empfang entscheiden, ob und welche IGeL-Leistungen er in Anspruch nimmt. Darüber hinaus solle er stets auf Arztgespräch bestehen und erst nach der Beratung nur durch den Arzt das Abwägen über die Notwendigkeit zu einer solchen kostenpflichtigen Zusatzuntersuchung vornehmen.

Der Patient solle keine Angst haben, seinen Widerspruch gegenüber dem Vorzimmerpersonal durchzusetzen, auch brauche er sich von den schlimmer Ankündigungen und möglichen Bedrohungen nicht verführen lassen. Denn bei IGeL handelt es sich um freiwillige Leistungen, die weder unterschrieben werden müssen noch medizinisch grundsätzlich notwendig seien.

So darf der Patient nicht vergessen, dass es sich grundsätzlich um eine Behandlung handelt, deren medizinische Notwendigkeit von den gesetzlichen Kassen nicht anerkannt wird. Das muss aber nicht zwangsläufig heißen, dass der behandelnde Arzt nur etwas dazuverdienen will. Bei Unsicherheit rät der Versicherungskurier zu der einfachen Frage an sich selbst: „Bin ich von meinem Arzt sachlich, ohne Drängen und anpreisende Werbung informiert worden?“ Ferner sollte der Arzt dem Patienten den konkreten Nutzen der Behandlung darlegen können und sachlich die Risiken benennen und den Umfang der Leistungen ausführlich schildern. Auch sind ausreichend Zeit zur Abwägung für oder gegen die Behandlung ein gutes Indiz für eine vertrauensvolle Entscheidungsatmosphäre.

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Formulare erst nach Arztkontakt ausfüllen

Auch die angewandte Taktik zu behaupten, beim Nicht-Unterschreiben des Formulars müsse der Patient alle daraus folgende Gesundheitsschäden selbst tragen, muss als Taktik und nicht als Wahrheit erkannt werden. Die Weiterbehandlung darf auf keinen Fall von der Entscheidung für oder wider die IGeL-Leistung abhängig gemacht werden. Trotz Angst und Druck standhaft zu bleiben, ist nicht immer einfach. Deshalb finden Patienten unter den Links igel-aerger.de oder igel-monitor.de Tipps zum Umgang mit individuellen Gesundheitsleistungen.

Verbraucherzentrale Schleswig Holstein, Versicherungsbote

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